Statistikanfrage Pflegepersonalbedarf MRV

Wie hat sich der Pflegepersonalbedarf in den letzten 5 Jahren im Maßregelvollzug in NRW verändert? Und wenn es Veränderungen gibt, was sind die Ursachen dafür?

Ergebnis der Anfrage

Das mit den Trägern vereinbarte Budget basiert im Wesentlichen auf der angemeldeten Patientenzahl und der Fortschreibung des Pflegesatzes. Die Personalbedarfsbemessung nehmen dagegen die Träger vor.

Insoweit liegen die von Ihnen erbetenen Informationen im MAGS nicht vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Jan Oliver Beer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jan Oliver Beer
Betreff
Statistikanfrage Pflegepersonalbedarf MRV [#286127]
Datum
15. August 2023 00:23
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hat sich der Pflegepersonalbedarf in den letzten 5 Jahren im Maßregelvollzug in NRW verändert? Und wenn es Veränderungen gibt, was sind die Ursachen dafür?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Beer Anfragenr: 286127 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] Beer [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jan Oliver Beer

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfragenr.286127 Sehr geehrter Herr Beer, anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.8.202…
Sehr geehrter Herr Beer, anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.8.2023. Mit freundlichen Grüßen