Statistiken der Beschwerdestellen bei der Polizei bezüglich Rassismus

Statistiken der Beschwerdestelle der Polizei von 1990 biss 2020, sofern diese erfasst wurden, gegliedert nach Bundesland.

Messpunkte:
- Grund der Beschwerde
- Status der Ermittlung (laufend, abgeschlossen, etc.
- Ermittlungsergebnis

Grund ist die kürzlichen zitierte Aussage von Horst Seehofer:

Es gebe bereits Beschwerdestellen bei der Polizei, "Einzelfälle von Diskriminierung" würden "schonungslos aufgeklärt und zeitnah sanktioniert".

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-will-keine-studie-ueber-rassismus-in-der-polizei-a-d0f28f04-66f2-48bc-9437-e21122755018-amp

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken der Bes…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken der Beschwerdestellen bei der Polizei bezüglich Rassismus [#192087]
Datum
5. Juli 2020 17:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken der Beschwerdestelle der Polizei von 1990 biss 2020, sofern diese erfasst wurden, gegliedert nach Bundesland. Messpunkte: - Grund der Beschwerde - Status der Ermittlung (laufend, abgeschlossen, etc. - Ermittlungsergebnis Grund ist die kürzlichen zitierte Aussage von Horst Seehofer: Es gebe bereits Beschwerdestellen bei der Polizei, "Einzelfälle von Diskriminierung" würden "schonungslos aufgeklärt und zeitnah sanktioniert". https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-will-keine-studie-ueber-rassismus-in-der-polizei-a-d0f28f04-66f2-48bc-9437-e21122755018-amp
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192087/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
1,6 MB