Statistiken Landtagswahlen 2018 & 2023

möglichst detaillierte Daten der Wahlkreise, inklusive der individuellen Bewerberstimmen der Stimmkreise als (maschinenlesbare) CSV zu. In Ihrem Onlineportal lassen sich diese nur als PDF exportieren, ich gehe jedoch davon aus, dass diese Daten Ihnen auch als CSV vorliegen, welche eine Analyse vereinfachen würden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
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Benjamin Meister
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: möglichst detaillierte Daten der W…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
Benjamin Meister
Betreff
Statistiken Landtagswahlen 2018 & 2023 [#291937]
Datum
9. November 2023 13:12
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
möglichst detaillierte Daten der Wahlkreise, inklusive der individuellen Bewerberstimmen der Stimmkreise als (maschinenlesbare) CSV zu. In Ihrem Onlineportal lassen sich diese nur als PDF exportieren, ich gehe jedoch davon aus, dass diese Daten Ihnen auch als CSV vorliegen, welche eine Analyse vereinfachen würden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Meister Anfragenr: 291937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291937/
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Meister
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie eine ZIP-Datei mit Bewerberdaten…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: Statistiken Landtagswahlen 2018 & 2023 [#291937]
Datum
23. November 2023 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie eine ZIP-Datei mit Bewerberdaten. Diese Inhalte sind nur zum Teil maschinenlesbar, weshalb ich Ihnen noch zusätzlich die Datei „LTW2023_Bewerber+Listenstimmen.xlsx“ mit angefügt habe. Ich hoffe sehr, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Meister
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Übermittlung der Daten, diese sind sehr hilfreich. Hä…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
Benjamin Meister
Betreff
AW: Statistiken Landtagswahlen 2018 & 2023 [#291937]
Datum
23. November 2023 16:11
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Übermittlung der Daten, diese sind sehr hilfreich. Hätten Sie auch eine Kopie/genauere Erklärung der Auswertungsalgorithmen für die Wahlen 2018 & 2023 verfügbar? Die Gesetzesdefinition ist insbesondere für die Berechnung der Ausgleichsmandate relativ unklar formuliert. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Meister Anfragenr: 291937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291937/

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Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr geehrter Herr Meister, hinsichtlich der Entstehung von Ausgleichsmandaten beim aktuellen Sitzezuteilungsver…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: Statistiken Landtagswahlen 2018 & 2023 [#291937]
Datum
24. November 2023 14:54
Status
Sehr geehrter Herr Meister, hinsichtlich der Entstehung von Ausgleichsmandaten beim aktuellen Sitzezuteilungsverfahren verweisen wir auf Art. 44 Abs. 2 S. 2 LWG: „Die Zahl der für den Wahlkreis ermittelten Sitze (Art. 21 Abs. 2) wird so lange erhöht, bis sich … die Zahl der für ihn in den Stimmkreisen errungenen Sitze ergibt“. In diesem Rahmen können für andere Wahlvorschläge entsprechende Ausgleichsmandate entstehen. Die Berechnungsalgorithmen zur Bestimmung der Sitzeverteilungen wurden auf Grundlage dieser gesetzlichen Vorgaben i. V. m. den wissenschaftlich beschriebenen Methodiken programmiert und getestet. Mit freundlichen Grüßen