Statistiken über Bildungsgutschein (Abgelehnte und bestätigte Anträge)

Die Anzahl der gestellten Anträge auf Bildungsgutscheine in ganz Deutschland im Jahr 2021, 2022 und 2023, und wie viele dieser beantragten Bildungsgutscheine ausgestellt vs. abgelehnt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der gestellten Anträge auf…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken über Bildungsgutschein (Abgelehnte und bestätigte Anträge) [#274373]
Datum
30. März 2023 13:59
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der gestellten Anträge auf Bildungsgutscheine in ganz Deutschland im Jahr 2021, 2022 und 2023, und wie viele dieser beantragten Bildungsgutscheine ausgestellt vs. abgelehnt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274373/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anzahl der Bildungsgutscheine (BGS) w…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Statistiken über Bildungsgutschein (Abgelehnte und bestätigte Anträge) [#274373]
Datum
3. April 2023 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anzahl der Bildungsgutscheine (BGS) wird in der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht erfasst; zu Ihrer konkreten Anfrage liegen daher keine amtlichen Informationen vor. Mit dem BGS wird lediglich das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt, d.h., die Erstellung eines BGS bedeutet nicht auch dessen Inanspruchnahme. Soweit Sie Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung als solcher haben möchten, finden Sie diese im Statistikangebot der BA unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524036&topic_f=teilnehmer-massnahmen-fbw Die Eintritte in geförderte Weiterbildung werden monatlich aktualisiert. Mit freundlichen Grüßen