Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes

Anfrage an: Stadt Jena

Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes der Stadt Jena nach §6 2 o ThürTG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. November 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken über die dienstli…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes [#291773]
Datum
7. November 2023 00:39
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes der Stadt Jena nach §6 2 o ThürTG.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzei…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes [#291773]
Datum
9. Dezember 2023 01:03
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes“ vom 07.11.2023 (#291773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> leider war ich einige Tage krank und konnte daher Ihre Anfrage nicht fris…
Von
Stadt Jena
Betreff
Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes [#291773]
Datum
12. Dezember 2023 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider war ich einige Tage krank und konnte daher Ihre Anfrage nicht fristgerecht beantworten. Hierfür bitte ich um Verständnis. Ich bin optimistisch, dass ich  Ihnen noch im Laufe dieser Woche eine Antwort zukommen lassen kann. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst vielen Dank für Ihre Geduld hinsichtlich der Antwort auf Ihre Fr…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Fwd: Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes [#291773]
Datum
22. Dezember 2023 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst vielen Dank für Ihre Geduld hinsichtlich der Antwort auf Ihre Frage. 1. Im Fachdienst Recht sind insgesamt 15 Stellen vorhanden, davon 5 Beamte und 10 Angestellte. Diese Zahlen sind zu klein, um bei einer statistischen Auswertung keine Rückschlüsse auf die einzelnen Personen herstellen zu können. 2. In der Stadt Jena erfolgt keine regelmäßige dienstliche Beurteilung der Angestellten. Hierzu besteht auch keine gesetzliche oder tarifvertragliche Verpflichtung. 3. In der Stadt Jena liegt auch keine Statistik für die dienstliche Beurteilung der städtischen Beamten insgesamt vor. Es besteht keine Verpflichtung eine solche zu führen. Ich wünschen Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich Ihren Ausführungen offiziell und form…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes [#291773]
Datum
15. Januar 2024 11:58
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich Ihren Ausführungen offiziell und formell widersprechen. Zwar unterstütze ich Ihre These, dass der Schutz der Personen und Ihrer Daten sehr wichtig ist, dennoch fehlt hier eine umfassende rechtliche Abwägung. Ihnen ist ja bekannt, dass es seit Jahren zahlreiche Probleme zwischen den (Grund-)Rechten der BürgerInnen Jenas und der Stadtverwaltung gibt. In vielen Rechtsstreitigkeiten haben sich schwere Mängel bei der Abwägung und Umsetzung des Rechts und der FDGO gezeigt. Auch wissen wir von vielen (ehemaligen) MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung die erfolglos versuchen diese Missstände zu bekämpfen. Derzeit prüfen mehrere unabhängige BürgerInnen Jenas eine Feststellungsklage, dass die Stadt Jena auf Grund dieser diversen Mängel nicht mehr prozessfähig ist und unter Landesaufsicht gestellt werden müsse. Deshalb erbitte ich nochmals Statistiken und weitere umfassende Informationen über die dienstliche Beurteilung der MitarbeiterInnen des Rechtsamtes, vor allem solche die Aufschluss über ihre Bereitschaft zeigen würde, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Einschätzung der Arbeit der engagierten Mitarbeitenden der Stadtverw…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: AW: Re: Fwd: Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten des Rechtsamtes [#291773]
Datum
9. Februar 2024 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Einschätzung der Arbeit der engagierten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Jena teile ich nicht. Nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 o ThürTG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 ThürTG soll die Stadt Jena als öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 ThürTG Statistiken über die dienstliche Beurteilung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten und Angestellten öffentlich zugänglich machen. Dies setzt zunächst voraus, dass solche Statistiken überhaupt erstellt werden können. Wie ich Ihnen bereits mit Mail vom 22.12.2023 mitgeteilt habe, erfolgt in der Stadt Jena keine regelmäßige dienstliche Beurteilung der Angestellten. Hierzu besteht auch keine gesetzliche oder tarifvertragliche Verpflichtung. In der Stadt Jena liegt auch keine Statistik für die dienstliche Beurteilung der städtischen Beamten insgesamt vor. Es besteht keine Verpflichtung eine solche zu führen. Etwas, was es nicht gibt, kann auch nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Auch wenn ich Ihre Mail als Antrag auf Informationszugang nach § 9 ThürTG interpretiere, wäre ein solcher aufgrund § 13 Abs. 3 ThürTG abzulehnen, da Ihr Informationsinteresse nicht die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Mitarbeitenden überwiegt, da die von Ihnen gewünschte Informationen zu dienstlichen Beurteilungen mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis der betroffenen Person in Zusammenhang stehen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen