Statistiken zu ALG2-Anträgen

Welcher Anteil (vorläufiger) ALG2-Anträge wird angenommen? Welcher Anteil (vorläufiger) ALG2-Anträge wird vollständig und mit allen Anlagen eingereicht (inkl Nachreichungen)? Welcher Anteil (vorläufiger) Anträge wird aufgrund von Unvollständigkeit nicht weiterverfolgt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Johann de Maeyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welcher Anteil (v…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Johann de Maeyer
Betreff
Statistiken zu ALG2-Anträgen [#250420]
Datum
1. Juni 2022 21:30
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welcher Anteil (vorläufiger) ALG2-Anträge wird angenommen? Welcher Anteil (vorläufiger) ALG2-Anträge wird vollständig und mit allen Anlagen eingereicht (inkl Nachreichungen)? Welcher Anteil (vorläufiger) Anträge wird aufgrund von Unvollständigkeit nicht weiterverfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann de Maeyer Anfragenr: 250420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250420/ Postanschrift Johann de Maeyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann de Maeyer

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr de Maeyer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.06.2022. Zu Ihren Fragen zur Anzahl vorläufig…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Statistiken zu ALG2-Anträgen [#250420]
Datum
7. Juni 2022 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr de Maeyer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.06.2022. Zu Ihren Fragen zur Anzahl vorläufiger bzw. nachgereichter Anträge von Arbeitslosengeld II sind keine amtlichen Informationen vorhanden. Bei den von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Daten handelt es sich nicht um eine Antragsstatistik, sondern um eine stichtagsbezogene Bestands- und Bewegungsstatistik. Die verfügbaren Daten und Produkte, die die Statistik im Internet hierzu zur Verfügung stellt, finden Sie unter folgendem Link: Produkte zur Statistik über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Produkte/Alle-Produkte-Nav.html Mit freundlichen Grüßen