Statistiken zu dem auslesen von NFC fähigen Kredit/Debitkarten

Statistiken welche im Zusammenhang mit dem kopieren/auslesen von NFC fähigen Kredit/Debitkarten bekannt sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken welc…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
Statistiken zu dem auslesen von NFC fähigen Kredit/Debitkarten [#47797]
Datum
22. Januar 2019 07:25
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken welche im Zusammenhang mit dem kopieren/auslesen von NFC fähigen Kredit/Debitkarten bekannt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Sachs, wir haben Ihre unten stehende IFG-Anfrage erhalten, jedoch ist uns das Ziel Ihrer Anfr…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Statistiken zu dem auslesen von NFC fähigen Kredit/Debitkarten [#47797]
Datum
4. Februar 2019 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sachs, wir haben Ihre unten stehende IFG-Anfrage erhalten, jedoch ist uns das Ziel Ihrer Anfrage nicht ganz klar. Können Sie Ihre Anfrage präzisieren, so dass wir Ihnen die Informationen (falls vorhanden) übersenden können, die Sie wünschen? Mit freundlichen Grüße
Tobias Sachs
Sehr geehrte Damen und Herren, das Zeil der Anfrage ist es Berichten von Medien wo immer von Datenklau berichtet …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
AW: Re: Statistiken zu dem auslesen von NFC fähigen Kredit/Debitkarten [#47797]
Datum
4. Februar 2019 19:17
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Zeil der Anfrage ist es Berichten von Medien wo immer von Datenklau berichtet wird zu wiederlegen oder mit korrekten Zahlen zu unterlegen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 47797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Sachs, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage. Mit f…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Statistiken zu dem auslesen von NFC fähigen Kredit/Debitkarten [#47797]
Datum
21. Februar 2019 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Sachs, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen