Statistiken zu Fahrgastrechten in 2023, und Auskunft über Auskunftspflichten zu Fahrgastrechten
1. Die Anzahl der Fahrgäste die durch verschulden eines Eisenbahnunternehmens im Jahr 2023 in Deutschland bei einer Zugreise einer Verspätung oder eines Zugausfalls ausgesetzt wurden welche den Fahrgast berechtigt zu einer Entschädigung (nach (EU) 2021/782 Artikel 19), aufgeschlüsselt nach Eisenbahnunternehmen.
2. Die Anzahl der Fahrgäste die im Jahr 2023 ihre Fahrgastrechte nach (EU) 2021/782 Artikel 19 in Anspruch genommen haben und von einem Eisenbahnunternehmen, Reiseveranstalter oder Fahrkartenverkäufer entschädigt wurden, aufgeschlüsselt nach betroffenen Eisenbahnunternehmen.
3. Alle Informationen die dem EBA vorliegen:
a) die erläutern wie Eisenbahnunternehmens die Auskunftspflichten nach (EU) 2021/782 Artikel 20 Absatz 4, Artikel 30 Absatz 1, und Artikel 30 Absatz 2 konkret umsetzen.
b) über Kontrollen des EBA zur Einhaltung der Auskunftspflichten nach (EU) 2021/782 Artikel 20 Absatz 4, Artikel 30 Absatz 1, und Artikel 30 Absatz 2.
c) die Auskunft geben können wie das Eisenbahnunternehmen DB Fernverkehr AG der in (EU) 2021/782 Artikel 30 Absatz 2 vorgeschriebenen Auskunftspflichten "im Zug" gerecht wird, besonders im Falle einer Verspätung oder eines Zugausfalls welche den Fahrgast möglicherweise zu einer Entschädigung nach (EU) 2021/782 Artikel 19 berechtigt.
4. Alle Kommunikationen zwischen dem EBA und der DB Fernverkehr AG mit dem Thema Auskunftspflichten nach (EU) 2021/782, besonders im Falle einer Verspätung oder eines Zugausfalls welche den Fahrgast möglicherweise zu einer Entschädigung nach (EU) 2021/782 Artikel 19 berechtigt.
Ergebnis der Anfrage
Bisher:
Das EBA hat keine Informationen zu der Anzahl der Fahrgäste die durch verschulden eines EVUs einer Verspätung oder eines Zugausfalls ausgesetzt wurden welche den Fahrgast berechtigt zu einer Entschädigung (nach (EU) 2021/782 Artikel 19), oder wieviele Fahrgäste von diesem Recht gebraucht gemacht haben.
Eine allgemeine Übersicht zur Umsetzung der Informationspflichten bezogen auf alle Eisenbahnunternehmen liegt dem EBA nicht vor. Konkrete Ausführungen zu Art. 20 Abs. 4 VO (EU) 2021/782 finden sich z. B. in Nr. 9.3.4 der Beförderungsbedingungen Personenverkehr der DB AG. Art. 30 Abs. 1 VO (EU) 2021/782 wird häufig durch Aushang einer Zusammenfassung der Fahrgastrechte in den Reisezentren oder Verkaufsstellen von den Eisenbahnunternehmen erfüllt. Für die Umsetzung des Art. 30 Abs. 2 VO (EU) 2021/782 werden z. B. Aufkleber oder Monitore verwendet.
Das EBA nimmt stichprobenweise Kontrollen zur Einhaltung der Informationspflichten nach Art. 20 Abs. 4, Art. 30 Abs. 1 und 2 VO (EU) 2021/782 vor.
Die DB Fernverkehr AG kommt ihrer Verpflichtung zur Unterrichtung „im Zug“ u. a. durch Aufkleber oder Monitor-Hinweise nach, sowie des dortigen Hinweises, sich bei diesbezüglichen Fragen an das Zugpersonal zu wenden. Im Fall des Auftretens fahrgastrechtlich relevanter Sachverhalte erteilt das Zugpersonal proaktive Informationen mittels Lautsprecheransagen. Die digitale Broschüre „Ihre Rechte als unser Fahrgast“ steht dem Reisenden zusätzlich auch auf bahn.de und im ICE-Portal online zur Verfügung. Ggf. werden zusätzlich Fahrgastrechteformulare bei Verspätungen verteilt.
Weiter habe ich nach Erläuterung zu diesen erteilten Informationen gefragt.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum23. Februar 2024
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26. März 2024
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