Statistiken zum Strafvollzug

Mich würden einige Daten zum deutschen Strafvollzug interessieren.
Was ist die Anzahl an Klagen (Rechtswegbeschreitungen) von Strafgefangenen, pro Jahr.
Was ist die durchschnittliche Dauer dieser Klagen?
Wie oft wird auf Lockerung geklagt?
Wie viele dieser Klagen sind erfolgreich?
Wie viele Strafgefangene sind in Isolationshaft?
Wie hoch ist die Rückfallrate bei entlassenen Strafgefangenen?
Gibt es Statistiken zu den ökonomischen,sozialen Hintergründen von Strafgefangenen?
Gibt es Statistiken zum Bildungshintergrund der Strafgefangenen?

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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Otto Böttcher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich würden einige Daten zum deutsche…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Otto Böttcher
Betreff
Statistiken zum Strafvollzug [#298987]
Datum
1. Februar 2024 15:36
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würden einige Daten zum deutschen Strafvollzug interessieren. Was ist die Anzahl an Klagen (Rechtswegbeschreitungen) von Strafgefangenen, pro Jahr. Was ist die durchschnittliche Dauer dieser Klagen? Wie oft wird auf Lockerung geklagt? Wie viele dieser Klagen sind erfolgreich? Wie viele Strafgefangene sind in Isolationshaft? Wie hoch ist die Rückfallrate bei entlassenen Strafgefangenen? Gibt es Statistiken zu den ökonomischen,sozialen Hintergründen von Strafgefangenen? Gibt es Statistiken zum Bildungshintergrund der Strafgefangenen? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Otto Böttcher Anfragenr: 298987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298987/ Postanschrift Otto Böttcher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Otto Böttcher
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0442 Sehr geehrter Herr Böttcher, zu Ihrem Antrag nach…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 1. Februar 2024 - Statistiken zum Strafvollzug [#298987]
Datum
7. Februar 2024 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0442 Sehr geehrter Herr Böttcher, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. Februar 2024 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Statistikdaten - soweit vorhanden - aus öffentlich zugänglicher Quelle entnommen (vgl. § 9 Absatz 3 IFG) und unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden können: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument44148. Mit freundlichen Grüßen
Otto Böttcher
Guten Tag, Die Datensätze auf welche sie verwiesen haben umfassen nur einen geringen Anteil der ursprünglich erfra…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Otto Böttcher
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 1. Februar 2024 - Statistiken zum Strafvollzug [#298987]
Datum
9. Februar 2024 12:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Datensätze auf welche sie verwiesen haben umfassen nur einen geringen Anteil der ursprünglich erfragten Daten. Dementsprechend die Rückfrage, welche Daten zum Strafvollzug werden auf Landesebene systematisch erhoben und ans Bundes Ministerium für Justiz weitergeleitet? Gibt es eine Möglichkeit zu erfahren welche Daten/Statistiken zum Strafvollzug erhoben werden aber nicht veröffentlicht werden und gegebenenfalls auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden könnten? Mit freundlichen Grüßen Otto Böttcher Anfragenr: 298987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298987/

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Böttcher, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 9. Februar 2024. Ich möchte darauf hinw…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: 240212 an ZB6 Bet.-IFG-Statistiken zum Strafvollzug [#298987] - BMJ-ID: [38295002]
Datum
16. Februar 2024 11:17
Status
Sehr geehrter Herr Böttcher, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 9. Februar 2024. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Folgendes kann ich Ihnen allgemein unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage mitteilen: Die Ein- und Durchführung der Strafvollzugsstatistik basiert auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder. Das Statistische Bundesamt stellt auf der Grundlage von § 3 Abs. 3 BStatG die Länderergebnisse aus der Strafvollzugsstatistik zu einem Bundesergebnis zusammen. Eine Weiterleitung an das Bundesministerium der Justiz erfolgt nur derart, dass über die Veröffentlichung der Zahlen informiert wird. Darüber hinaus liegen uns keine weiteren Daten vor, es ist aber nicht auszuschließen, dass die Länder weitere Daten erfassen. Dazu müssten Sie die Länder direkt kontaktieren. Ich hoffe, Ihnen damit behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen