Statistiken zur Visavergabe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
Hiermit fordere ich Sie auf, mir folgende Statistiken spezifisch für alle Auslandsvertretungen auf Quartalsebene zuzusenden, beginnend mit 1. Quartal 2023 bis zum 1. Quartal 2024:
- Anzahl Visa-Anträge
- davon Anträge auf Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl ausgestellte Visa, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl abgelehnte Visa, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Aufschlüsselung der Ablehnungen nach Ablehnungsgrund, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl Remonstrationen, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- davon Remonstrationen, die mit Visavergabe abgeschlossen wurden, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Berlin gegen Visaentscheidungen und deren Klageausgänge, getrennt nach Schengen-Visa-Verfahren und nationalen Visa-Verfahren
Von prioritärem Interesse sind für mich die Visastellen in China, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Thailand, Türkei, Tunesien und Vietnam, wo zum 01.07.2023 bzw. 01.01.2024 die Remonstrationsmöglichkeit ausgesetzt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum1. April 2024
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4. Mai 2024
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