Statistiken zur Visavergabe

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Hiermit fordere ich Sie auf, mir folgende Statistiken spezifisch für alle Auslandsvertretungen auf Quartalsebene zuzusenden, beginnend mit 1. Quartal 2023 bis zum 1. Quartal 2024:
- Anzahl Visa-Anträge
- davon Anträge auf Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl ausgestellte Visa, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl abgelehnte Visa, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Aufschlüsselung der Ablehnungen nach Ablehnungsgrund, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl Remonstrationen, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- davon Remonstrationen, die mit Visavergabe abgeschlossen wurden, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa
- Anzahl Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Berlin gegen Visaentscheidungen und deren Klageausgänge, getrennt nach Schengen-Visa-Verfahren und nationalen Visa-Verfahren

Von prioritärem Interesse sind für mich die Visastellen in China, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Thailand, Türkei, Tunesien und Vietnam, wo zum 01.07.2023 bzw. 01.01.2024 die Remonstrationsmöglichkeit ausgesetzt wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    1. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Hiermit fordere ich Sie auf, mir folgende Statistiken spezifisch für alle…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken zur Visavergabe [#304706]
Datum
1. April 2024 15:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Hiermit fordere ich Sie auf, mir folgende Statistiken spezifisch für alle Auslandsvertretungen auf Quartalsebene zuzusenden, beginnend mit 1. Quartal 2023 bis zum 1. Quartal 2024: - Anzahl Visa-Anträge - davon Anträge auf Schengen-Visa und nationale Visa - Anzahl ausgestellte Visa, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa - Anzahl abgelehnte Visa, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa - Aufschlüsselung der Ablehnungen nach Ablehnungsgrund, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa - Anzahl Remonstrationen, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa - davon Remonstrationen, die mit Visavergabe abgeschlossen wurden, getrennt nach Schengen-Visa und nationale Visa - Anzahl Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Berlin gegen Visaentscheidungen und deren Klageausgänge, getrennt nach Schengen-Visa-Verfahren und nationalen Visa-Verfahren Von prioritärem Interesse sind für mich die Visastellen in China, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Thailand, Türkei, Tunesien und Vietnam, wo zum 01.07.2023 bzw. 01.01.2024 die Remonstrationsmöglichkeit ausgesetzt wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304706/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2024 (Statistiken zur Visavergabe); Vg. 138-2024
Datum
2. April 2024 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Mit Artikel vom 01.06.2023 wird auf der Webseite de…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2024 (Statistiken zur Visavergabe); Vg. 138-2024 [#304706]
Datum
4. April 2024 00:29
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Mit Artikel vom 01.06.2023 wird auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die Visa-Vergabe an den Visastellen im Jahr 2022 informiert. Falls bis 30.06.2024 die Veröffentlichung einer deutlich ausgeweiteten Statistik-Information für 2023 geplant ist, die die von mir angeführten Punkte zumindest in unten genannten Teilaspekten abdeckt, bitte ich um entsprechenden Hinweis. In diesem Fall würde ich die Informationsfreiheitsanfrage zurückziehen. Konkret sind für mich vor allem die Visa-Stellen von Interesse, an denen die Möglichkeit der Remonstration bei Visa-Ablehnung zum 01.07.2023 bzw. 01.01.2024 ausgesetzt wurde. Sollte eine erneute Ausweitung der Aussetzung der Remonstrationsmöglichkeit auf weitere Visa-Stellen geplant sein, sind auch diese Visa-Stellen für mich von besonderem Interesse. Die wichtige Statistik ist hierbei die Anzahl der Remonstrationen nach Ablehnung der Visa-Vergabe vor Abschaffung dieser Möglichkeit, und davon die Anzahl an Remonstrationen, die zu einer Visavergabe geführt haben. Falls keine Information über diese Statistiken bis 30.06.2024 geplant ist, halte ich meine Informationsfreiheitsanfrage aufrecht. Für diesen Fall gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Statistiken entweder bereits als Bestandteil der Evaluation der neuen Remonstratonspraxis vorliegen oder über einen einfachen Datenbankauszug zu generieren sind, so dass der Aufwand bezüglich dieser Anfrage sich noch in einem kostenfreien Rahmen bewegt. Falls dem nicht so sein sollte, bitte ich um Vorabmitteilung bzw. Beratung bezüglich der voraussichtlichen Kosten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304706/