Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO

Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung.
Falls möglich mit Angabe von
- Art der Klage, z.B. Untätigkeit
- Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung
- Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168403]
Datum
12. Oktober 2019 08:50
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung. Falls möglich mit Angabe von - Art der Klage, z.B. Untätigkeit - Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung - Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168403]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168403]
Datum
12. Oktober 2019 08:51
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,5 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns um Zusendung von Auswertungen, Statistik…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168403]
Datum
8. November 2019 11:03
Status
Warte auf Antwort
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630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns um Zusendung von Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 Abs. 2 DS-GVO gebeten. Beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheiten werden solche Übersichten nicht geführt. Die angeforderten Informationen könnten deshalb nur mit hohen Personalaufwand ermittelt werden. Dieser Aufwand kann zur Zeit nicht geleistet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Zwischenstatus. Falls es sich jedoch um eine Ablehnung der Anfr…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168403]
Datum
8. November 2019 13:20
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Zwischenstatus. Falls es sich jedoch um eine Ablehnung der Anfrage handelt, bitte ich sie um die Angabe der gesetzlichen Grundlagen für ihre Begründung. Ich weise darauf hin, dass schon zahlreiche andere Aufsichtsbehörden keine Problem hatten, diese Anfrage in der angemessenen Frist von 1 Monat zu beantworten. Eine Verlängerung nach §11 Abs.2 IFG halte nach dem aktuellen Informationsstand für unangemessen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168403

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner E-Mail vom 8. November 2019 handelt es sich nicht weder um eine Zwischenn…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168403]
Datum
11. November 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner E-Mail vom 8. November 2019 handelt es sich nicht weder um eine Zwischennachricht noch um eine Ablehnung Ihrer Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Als Zielstellung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist in § 1 Abs. 1 IFG M-V zunächst der freie Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen genannt. Die begehrten Informationen müssen bei der Behörde vorhanden sein. Damit sind zunächst Informationen ausgeschlossen, die die Behörde nicht besitzt. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Behörde zur Informationsbeschaffung. Beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern sind die von Ihnen angeforderten Informationen nicht vorhanden, da eine solche Statistik nicht geführt wird. Es handelt sich bei meiner E-Mail vom 8. November 2019 deshalb nur um eine Mitteilung, dass die gewünschten Statistiken/Zahlen/Auswertungen nicht vorhanden sind und deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen