Statistische Angaben zum Abitur 2022 und 2023

Leider finde ich weder im NRW-Statistiktelegramm noch in der NRW-quantita-Veröffentlichung folgende Daten und bitte Sie deshalb um die Beantwortung dieser Frage:
Wieviel Schüler:innen haben in Ihrem Regierungsbezirk im Jahr 2022 und im Jahr 2023 die Abiturprüfungen absolviert.
Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Le…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Angaben zum Abitur 2022 und 2023 [#292307]
Datum
14. November 2023 21:19
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider finde ich weder im NRW-Statistiktelegramm noch in der NRW-quantita-Veröffentlichung folgende Daten und bitte Sie deshalb um die Beantwortung dieser Frage: Wieviel Schüler:innen haben in Ihrem Regierungsbezirk im Jahr 2022 und im Jahr 2023 die Abiturprüfungen absolviert. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292307/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> folgende Rückmeldung habe ich aus unserem Hause erhalten: "Statisti…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Statistische Angaben zum Abitur 2022 und 2023 [#292307]
Datum
16. November 2023 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> folgende Rückmeldung habe ich aus unserem Hause erhalten: "Statistische Erhebungen zu der Anzahl der Abiturprüflinge führen wir nicht durch, die Meldungen der Schulen werden von QUA-LiS erhoben und liegen dem MSB vor. Landesweite Zahlen, allerdings nicht nach Regierungsbezirken differenziert, finden sich auf der Internetseite Standardsicherung des Landes: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/abitur-gost/berichte/Zentralabitur-Gymnasiale-Oberstufe-2022.pdf" ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen