Statistische Angaben zur Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS

Unter
https://www.bdbos.bund.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkBOS/DigitalfunkBOSimUeberblick/digitalfunkbosimueberblick_node.html
zeigen Sie die folgenden Kennzahlen des Digitalfunk BOS an (Stand 14.10.23):
"
- 5.000 Basisstationen
- 99,2 % Netzabdeckung
- 99,97 % zeitliche Netz-Verfügbarkeit im Durchschnitt
- 1,1 Mio. registrierte Endgeräte
"

Zur angegebenen zeitlichen Netz-Verfügbarkeit von mehr als 99,97 % pro Jahr stellen Sie ferner fest:
"Als Messgröße werden hierzu alle im Jahr tatsächlich verfügbar gewesenen Zeitschlitze an Basisstationen durch die Anzahl der erwarteten Zeitschlitze dividiert und ergeben somit die Verfügbarkeitsangabe."


Meine Frage:

Liegen Ihnen weitere statistische Angaben zur zeitlichen Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS vor ?
z.B.
- Anzahl der Einzelereignisse der Netz-Nicht-Verfügbarkeit
- Mittelwert der zeitlichen Dauer der Einzelereignisse der Netz-Nicht-Verfügbarkeit
Bitte stellen Sie diese zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.bdbos.bund.de/DE/Au…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Angaben zur Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS [#290184]
Datum
14. Oktober 2023 18:33
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.bdbos.bund.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkBOS/DigitalfunkBOSimUeberblick/digitalfunkbosimueberblick_node.html zeigen Sie die folgenden Kennzahlen des Digitalfunk BOS an (Stand 14.10.23): " - 5.000 Basisstationen - 99,2 % Netzabdeckung - 99,97 % zeitliche Netz-Verfügbarkeit im Durchschnitt - 1,1 Mio. registrierte Endgeräte " Zur angegebenen zeitlichen Netz-Verfügbarkeit von mehr als 99,97 % pro Jahr stellen Sie ferner fest: "Als Messgröße werden hierzu alle im Jahr tatsächlich verfügbar gewesenen Zeitschlitze an Basisstationen durch die Anzahl der erwarteten Zeitschlitze dividiert und ergeben somit die Verfügbarkeitsangabe." Meine Frage: Liegen Ihnen weitere statistische Angaben zur zeitlichen Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS vor ? z.B. - Anzahl der Einzelereignisse der Netz-Nicht-Verfügbarkeit - Mittelwert der zeitlichen Dauer der Einzelereignisse der Netz-Nicht-Verfügbarkeit Bitte stellen Sie diese zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290184/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Statistische Angaben zur Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS [#290184]" vom 14. Oktober 2023, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtl. Gebührenhöhe
Datum
24. Oktober 2023 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 14. Oktober 2023, mit welcher Sie ausdrücklich um Eingangsbestätigung und Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Statistische Angaben zur Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS [#290184]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#152 erfasst. Ihrer Bitte um Bereitstellung von Informationen zu weiteren statistische Angaben bezüglich der zeitlichen Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS, wie die Anzahl der Einzelereignisse und der Mittelwert der zeitlichen Dauer der Einzelereignisse der Netz-Nicht-Verfügbarkeit, kann ich nicht mit einer einfachen Auskunft nachkommen, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen würde. Nach Rückmeldung der fachlich zuständigen Organisationseinheiten ist eine Erhebung der angefragten Informationen nicht automatisiert möglich. Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfordert eine manuelle Auswertung der Daten, die innerhalb und außerhalb der BDBOS in unterschiedlichen Organisationseinheiten erfolgt. Die Ergebnisse müssen dann für die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage zusammengestellt werden. Damit erfordert Ihr Anliegen eine organisationsübergreifende Abfrage und eine manuelle Zusammenführung der Teilergebnisse in einem für Sie lesbaren Dokument. Für schriftliche Auskünfte ist gem. § 10 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1 IFGGebV (Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz) i.V.m. Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 ein Gebührenbeitrag zwischen 30 und 250 Euro vorgesehen. Sollte ich bis zum Freitag, den 27. Oktober 2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Auskunftsersuchen aufrecht erhalten möchten. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort dann fristgemäß übersenden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (Geschäftszeichen St3-100 102/9#152) …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Statistische Angaben zur Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS [#290184]" vom 14. Oktober 2023, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtl. Gebührenhöhe [#290184]
Datum
25. Oktober 2023 22:53
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (Geschäftszeichen St3-100 102/9#152) und die damit verbundene Recherche. Aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290184/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 25. Oktober 2023, mit welcher Sie …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Einstellung des Verwaltungsverfahrens zu Ihrer IFG-Anfrage „Statistische Angaben zur Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS [#290184]" vom 14. Oktober 2023" (Geschäftszeichen: St3-100 102/9#152)
Datum
7. November 2023 18:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 25. Oktober 2023, mit welcher Sie Ihr Auskunftsersuchen zurückziehen. Ich teile Ihnen mit, dass ich das Verwaltungsverfahren zur Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage „Statistische Angaben zur Netz-Nicht-Verfügbarkeit des Digitalfunk BOS [#290184]" vom 14. Oktober 2023" (Geschäftszeichen: St3-100 102/9#152) eingestellt habe. Mit freundlichem Gruß