Statistische Auswertung

Können sie mir bitte, auf Grund der statischen Daten die ihren vorliegen, sagen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist beim überqueren einer Straße von einem Auto angefahren zu werden. Und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist sich stand heute mir Corona zu infizieren. Bzw. wie hoch die Wahrscheinlichkeit anfangen März 2020 war.

Weiterhin die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, in Folge des Autounfall oder der Coronaerkrankung zu sterben.

Viele Dank für ihre Mühe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Mai 2020
  • Frist
    1. Juli 2020
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Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können sie …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Statistische Auswertung [#187592]
Datum
29. Mai 2020 11:01
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können sie mir bitte, auf Grund der statischen Daten die ihren vorliegen, sagen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist beim überqueren einer Straße von einem Auto angefahren zu werden. Und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist sich stand heute mir Corona zu infizieren. Bzw. wie hoch die Wahrscheinlichkeit anfangen März 2020 war. Weiterhin die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, in Folge des Autounfall oder der Coronaerkrankung zu sterben. Viele Dank für ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187592 Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte Frau Reppert, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 384: Statistische Auswertung [#187592]
Datum
29. Mai 2020 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29. Mai 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30384 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte Frau Reppert, Sie haben mit Nachricht vom 29. Mai 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30384) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Statistische Auswertung (Az.: A-IR/1010001001-IF30384)
Datum
23. Juni 2020 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
D.xlsx
626,0 KB
Sehr geehrte Frau Reppert, Sie haben mit Nachricht vom 29. Mai 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30384) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren zu werden? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, sich Stand heute mit Corona zu infizieren? Wie hoch war diese Wahrscheinlichkeit Anfang März 2020? Weiterhin, wie hoch sind die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, in Folge des Autounfalls oder der Corona-Erkrankung zu sterben? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Dem Statistischen Bundesamt liegen zur Zeit noch keine Daten der Todesursachenstatistik zu den Sterbefällen des Jahres 2020 vor. Regulär würden diese Daten erst im Jahr 2021 vorliegen. Es gibt im Moment aufgrund der großen Nachfrage Überlegungen, diesen Prozess zu beschleunigen. Eine Aussage, wann die Daten konkret zur Verfügung gestellt werden könnten, ist zur Zeit jedoch noch nicht möglich. Aus diesem Grund sind die aktuellsten Ergebnisse der Todesursachenstatistik die des Jahres 2018. Diese finden Sie im Anhang beigefügt. Wir schlagen Ihnen vor, sich bezüglich der derzeit noch nicht verfügbaren Daten zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Aussagen zu den von Ihnen angefragten Wahrscheinlichkeiten berechnet das Statistische Bundesamt nicht. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht bzw. derzeit noch nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen