Statistische Auswertungen zu Masernausbrüchen an Schulen und Kitas

statistische Auswertungen zu Masern-Ausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Auswertungen zu Masernausbrüchen an Schulen und Kitas [#274381]
Datum
30. März 2023 14:29
An
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
statistische Auswertungen zu Masern-Ausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274381/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Sehr << Antragsteller:in >> mit Eingabe vom 30.03.2023 bitten Sie um statistische Auswertungen zu Ma…
Von
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Betreff
AW: Statistische Auswertungen zu Masernausbrüchen an Schulen und Kitas [#274381]
Datum
30. März 2023 17:48
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Eingabe vom 30.03.2023 bitten Sie um statistische Auswertungen zu Masern-Ausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie verweisen auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitten uns, Ihnen die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Wir prüfen Ihren Antrag schnellstmöglich. Sodann erhalten Sie eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Sehr << Antragsteller:in >> mit Eingabe vom 30.03.2023 bitten Sie um statistische Auswertungen zu Mas…
Von
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Betreff
AW: Statistische Auswertungen zu Masernausbrüchen an Schulen und Kitas [#274381]
Datum
26. April 2023 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Eingabe vom 30.03.2023 bitten Sie um statistische Auswertungen zu Masern-Ausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Nach § 5 Abs. 1 << Antragsteller:in >> 3 IFG NRW muss ein Antrag auf Informationszugang bei einer Behörde hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dies ist bei Ihrem Antrag nicht der Fall. Der allgemeine Begriff der statistischen Auswertung besagt nur, dass Daten analysiert wurden, aber nicht, nach welchem Verfahren und welchen Kriterien dies im Einzelfall erfolgt ist. Ihr Antrag wäre daher durch Sie zu konkretisieren. Dies vorweggenommen können wir Ihnen nach Prüfung der uns vorliegenden Daten mitteilen, dass auch ein hinreichend bestimmter Antrag zu statistischen Auswertungen abgelehnt werden müsste, da dem Landeszentrum Gesundheit NRW keine statistischen Auswertungen vorliegen, die sich auf Masernausbrüche in Schulen und Kindertageseinrichtungen beziehen. Nach § 5 Abs. 1 << Antragsteller:in >> 1 IFG NRW bezieht sich der Anspruch auf Informationszugang auf vorhandene Informationen. Das IFG NRW begründet keine Pflicht zur Erstellung von Informationen - näher zu bestimmende statistische Auswertungen- , die der öffentlichen Stelle bisher nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen