statistische Daten in Relation zu den Kosten

Das BMVg verschickt im Vergleich zum BMF IFG-Anfragen per Einschreiben.
Es steht m.E. außer Frage das ein Einschreiben teurer ist als ein normaler Brief.
Daher die Frage, wie viele IFG-Anfragen das BMVg seit dem Jahr 2006 beantwortet und die Antworten per Einschreiben verschickt.
Sollten Teile des BMVg keine Einschreiben verschicken, dann wäre wäre ich an den konkreten Zahlen interessiert, was z.B. stattdessen verschickt wird (Brief, elektronisch).
Wie viele Kosten verursachen die Einschreiben für die IFG-Anfragen aufgeschlüsselt nach Jahr.

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  • Datum
    3. August 2013
  • Frist
    3. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMVg verschi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
statistische Daten in Relation zu den Kosten
Datum
3. August 2013 01:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMVg verschickt im Vergleich zum BMF IFG-Anfragen per Einschreiben. Es steht m.E. außer Frage das ein Einschreiben teurer ist als ein normaler Brief. Daher die Frage, wie viele IFG-Anfragen das BMVg seit dem Jahr 2006 beantwortet und die Antworten per Einschreiben verschickt. Sollten Teile des BMVg keine Einschreiben verschicken, dann wäre wäre ich an den konkreten Zahlen interessiert, was z.B. stattdessen verschickt wird (Brief, elektronisch). Wie viele Kosten verursachen die Einschreiben für die IFG-Anfragen aufgeschlüsselt nach Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Datum
21. August 2013
Status
Anfrage abgeschlossen