Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten für den (ruhenden) Straßenverkehr

Anfrage an: Ordnungsamt Münster

- Bitte nennen Sie für das Kalenderjahr 2019 die Anzahl der durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem (ruhenden) Straßenverkehr. Geben Sie auch an, wie viele Anzeigen davon als sogenannte Privat- oder Drittanzeige eingereicht wurden.

- Bitte nennen Sie für das Kalenderjahr 2020 (vom 01.01. bis 30.09.) die Anzahl der durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehr. Geben Sie auch an, wie viele Anzeigen davon als sogenannte Privat- oder Drittanzeige eingereicht wurden.

- Bitte nennen Sie für den Bereich der sogenannten Privat- oder Drittanzeigen (ruhender Straßenverkehr) neben der Anzahl der eingereichten Anzeigen, die Anzahl von Vorgängen bei denen aus der Anzeige die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens hervorgegangen ist (beide oben genannte Zeiträume).

- Bitte schlüsseln Sie die Gründe für diejenigen Anzeigen an die Bußgeldstelle auf, bei denen kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden ist (beide oben genannte Zeiträume).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten für den (ruhenden) Straßenverkehr [#199912]
Datum
9. Oktober 2020 00:05
An
Ordnungsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Bitte nennen Sie für das Kalenderjahr 2019 die Anzahl der durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem (ruhenden) Straßenverkehr. Geben Sie auch an, wie viele Anzeigen davon als sogenannte Privat- oder Drittanzeige eingereicht wurden. - Bitte nennen Sie für das Kalenderjahr 2020 (vom 01.01. bis 30.09.) die Anzahl der durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehr. Geben Sie auch an, wie viele Anzeigen davon als sogenannte Privat- oder Drittanzeige eingereicht wurden. - Bitte nennen Sie für den Bereich der sogenannten Privat- oder Drittanzeigen (ruhender Straßenverkehr) neben der Anzahl der eingereichten Anzeigen, die Anzahl von Vorgängen bei denen aus der Anzeige die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens hervorgegangen ist (beide oben genannte Zeiträume). - Bitte schlüsseln Sie die Gründe für diejenigen Anzeigen an die Bußgeldstelle auf, bei denen kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden ist (beide oben genannte Zeiträume).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199912/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren z…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten für den (ruhenden) Straßenverkehr [#199912]
Datum
11. November 2020 10:30
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten für den (ruhenden) Straßenverkehr“ vom 09.10.2020 (#199912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199912/
Ordnungsamt Münster
Ihre E-Mail Anfrage vom 09.10.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in als Anla…
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
Ihre E-Mail Anfrage vom 09.10.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
11. November 2020 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage in der Anlage vorab per E-Mail. Das Antwortschreiben wird Ihnen auf dem Postweg übersandt. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail Anfrage vom 09.10.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#199912] Sehr geehrteAntragstelle…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail Anfrage vom 09.10.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#199912]
Datum
19. November 2020 08:48
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ergeben sich für mich folgende Rückfragen: 1) In einer anderen FragDenStaat-Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/63243) berichtet das Ordnungsamt der Stadt Münster: "Für das Jahr 2018 sind das 72.908 Verfahren und der Ertrag beläuft sich auf 1.424.499 €." Da Sie für das Jahr 2019 exakt die gleich Zahl melden, nehme ich an, es handelt sich um einen Fehler? Insofern bitte ich um Durchsicht und Korrektur Ihrer Angaben. 2) Klärungsfrage: Die von Ihnen gemeldete Gesamtzahl enthält alle Verfahren, also inklusive solcher in denen es über einen Verdacht nicht hinausgeht? 3a) Sollten auch die "Verdachtsfälle" in der Statistik vorliegen, wie hoch ist der Anteil am Gesamtzahl? 3b) Sollten die "Verdachtsfälle" nicht erhoben werden, warum wird dieses Qualifizierungsmerkmal nicht erhoben? 4) Verstehe ich es richtig, dass aus den von Ihnen erhobenen Daten nicht ableitbar ist, ob der Verfahrensursprung ein privater oder öffentlicher Akteur ist? 5a) Wenn der Akteur oder die Quelle erkennbar ist, wie verhalten sich beide Gruppen zueinander, auch aufgeschlüsselt nach dem Aspekt aus 3). 5b) Wenn der Akteur oder die Quelle nicht erkennbar ist, warum wird dieses Qualifizierungsmerkmal nicht erhoben? 6) Für den Fall, dass die von mir angesprochenen Qualifizierungsmerkmale nicht erhoben werden, rege ich an, dass die Stadt Münster dies in Zukunft in ihre Datenverarbeitung einfließen lässt. Freundliche Grüße, vielen Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199912/
Ordnungsamt Münster
Unser Telefonat vom 27.01.2021 Sehr Antragsteller/in wie Sie in ihrem Telefonat vom 27.01.2021 mitteilten, steht …
Von
Ordnungsamt Münster
Via
Briefpost
Betreff
Unser Telefonat vom 27.01.2021
Datum
28. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie Sie in ihrem Telefonat vom 27.01.2021 mitteilten, steht auf Ihrer Nachfrage mit der Bitte um ergänzende Angaben zu den am 11.11.2021 mitgeteilten statistischen Daten noch eine Antwort aus. Die nicht zeitnah erfolgte Korrektur und Beantwortung der von Ihnen angefragten Ergänzungen bitte ich zu entschuldigen. Es ist richtig, dass in der Mitteilung versehentlich die Jahreswerte von 2018 und nicht die Werte für das Jahr 2019 aufgeführt sind. Nachfolgend sende ich Ihnen daher die Zahlen für beide Jahre. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen aus der Statistik die folgenden Werte vor: Kalenderjahr: 2018 2019 Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich ruhender Verkehr: 72.809 86.554 Davon Bußgeldbescheide (Verwarnung wurde nicht gezahlt): 5.921 6.748 Verfahren aus Privat- bzw. Drittanzeigen: 928 1.999 Erträge in Euro: 1.424.499 1.585.920 Auf die in Ihrer E-Mail enthaltenen weiteren Fragen kann ich Folgendes mitteilten: Zu 2) Klärungsfrage: Die von Ihnen gemeldete Gesamtzahl enthält alle Verfahren, also inklusive solcher in denen es über einen Verdacht nicht hinausgeht? Nein. Die Statistikzahlen beziehen sich auf die eingeleiteten Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren. Hinweise oder Anzeigen Dritter bei denen sich, auch nach eventueller Prüfung durch die Außendienste, keine zu ahndende Ordnungswidrigkeit ergibt, sind in der Statistik nicht aufgeführt. Zu 3a) Sollten auch die "Verdachtsfälle" in der Statistik vorliegen, wie hoch ist der Anteil am Gesamtzahl? Für die Fälle, in denen kein Verfahren eingeleitet wurde, liegt keine statistische Auswertung vor. Zu 3b) Sollten die "Verdachtsfälle" nicht erhoben werden, warum wird dieses Qualifizierungsmerkmal nicht erhoben? Hinweise auf mögliche Ordnungswidrigkeiten werden gegebenenfalls zur weiteren Prüfung und der Durchführung einer Kontrolle an die Außendienste des Ordnungsamtes der Stadt Münster weitergeleitet. Zu 4) Verstehe ich es richtig, dass aus den von Ihnen erhobenen Daten nicht ableitbar ist, ob der Verfahrensursprung ein privater oder öffentlicher Akteur ist? Bei den Anzeigen Dritter handelt es sich um Privatanzeigen. Zu 5a) Wenn der Akteur oder die Quelle erkennbar ist, wie verhalten sich beide Gruppen zueinander, auch aufgeschlüsselt nach dem Aspekt aus 3). Eine statistische Auswertung hierzu liegt nicht vor. Zu 5b) Wenn der Akteur oder die Quelle nicht erkennbar ist, warum wird dieses Qualifizierungsmerkmal nicht erhoben? Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird nur eingeleitet, wenn sich der Absender aus der Anzeige eindeutig ergibt und die Voraussetzungen vorliegen. Informationen über die Voraussetzung und die erforderlichen Angaben bei einer Privat- bzw. Drittanzeige können Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes der Stadt Münster unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>> nachlesen. Zu 6) Für den Fall, dass die von mir angesprochenen Qualifizierungsmerkmale nicht erhoben werden, rege ich an, dass die Stadt Münster dies in Zukunft in ihre Datenverarbeitung einfließen lässt. Die technische Voraussetzung für eine automatisierte Erhebung und Auswertung dieser Daten liegt nicht vor. Eine Auswertung wäre nur manuell und mit zusätzlichem zeitlichen und personellen Aufwand möglich. Sie stimmen mir sicher zu, dass dies auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation nicht leistbar ist. Es wäre auch die Erforderlichkeit für einen zusätzlichen finanziellen Aufwand zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Münster
Ihre E-Mail vom 29.01.2021 zu den statistischen Zahlen für 2020 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 29.01.2021 b…
Von
Ordnungsamt Münster
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.01.2021 zu den statistischen Zahlen für 2020
Datum
11. Februar 2021
Status
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 29.01.2021 baten Sie zu den mitgeteilten Ergebnissen für 2018 und 2019 auch um Mitteilung der statistischen Zahlen für das Jahr 2020. Die Statistik liegt mir nun vor. Wie mitgeteilt hier nun die Zahlen für 2020: Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich ruhender Verkehr: 78166 Davon Bußgeldbescheide: 6064 Verfahren aus Privat- bzw. Drittanzeigen: 2193 Erträge in Euro: 1.388.006 € Mit freundlichem Gruß