Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten für den (ruhenden) Straßenverkehr

- Bitte nennen Sie für die Kalenderjahre 2021 und 2022 die Anzahl der durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem (ruhenden) Straßenverkehr. Geben Sie auch an, wie viele Anzeigen davon als sogenannte Privat- oder Drittanzeige eingereicht wurden.

- Bitte nennen Sie für den Bereich der sogenannten Privat- oder Drittanzeigen (ruhender Straßenverkehr) neben der Anzahl der eingereichten Anzeigen, die Anzahl von Vorgängen bei denen aus der Anzeige die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens hervorgegangen ist (beide oben genannte Zeiträume).

- Bitte schlüsseln Sie die Gründe für diejenigen Anzeigen an die Bußgeldstelle auf, bei denen kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden ist (beide oben genannte Zeiträume).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten für den (ruhenden) Straßenverkehr [#282191]
Datum
21. Juni 2023 09:36
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Bitte nennen Sie für die Kalenderjahre 2021 und 2022 die Anzahl der durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem (ruhenden) Straßenverkehr. Geben Sie auch an, wie viele Anzeigen davon als sogenannte Privat- oder Drittanzeige eingereicht wurden. - Bitte nennen Sie für den Bereich der sogenannten Privat- oder Drittanzeigen (ruhender Straßenverkehr) neben der Anzahl der eingereichten Anzeigen, die Anzahl von Vorgängen bei denen aus der Anzeige die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens hervorgegangen ist (beide oben genannte Zeiträume). - Bitte schlüsseln Sie die Gründe für diejenigen Anzeigen an die Bußgeldstelle auf, bei denen kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden ist (beide oben genannte Zeiträume).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282191/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Fragen verweise ich auf die veröffentlichten Jahresberic…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
WG: Statistische Daten über Anzeigen und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten für den (ruhenden) Straßenverkehr [#282191]
Datum
22. Juni 2023 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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33,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Fragen verweise ich auf die veröffentlichten Jahresberichte der Verkehrsüberwachung. Diese können Sie unter der Adresse www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb/jahresberichte/ abrufen. Im Jahr 2022 wurden vom Ordnungsamt insgesamt 490.101 Halt- und Parkverstöße mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet (2021: 494.603). Von den gesamten Verfahren wurden 31.586 nach Anzeigen von Bürgern eingeleitet (2022). Damit liegen diese auf einem ähnlich hohen Niveau wie 2021 (32.340). Die Gesamtzahl der eingehenden Drittanzeigen und die Anzahl solcher Anzeigen, die kein Verwarn- oder Bußgeld nach sich ziehen und nicht weiter verfolgt werden, werden statistisch nicht erfasst. Die häufigsten Gründe für die Nichteinleitung von Verfahren sind unvollständige Angaben zu Tatort und Tatzeit und nicht verwertbare Beweisfotos. Häufig wurden begangene Ordnungswidrigkeiten auch bereits durch Dienstkräfte der Verkehrsüberwachung erfasst. Anzeigen, die anonym eingehen, werden ebenso nicht verarbeitet. Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß