Statistische Daten zu LIFG-Anfragen

sämtliche vorliegenden, notwendige Daten für die statistische Erfassung von LIFG-Anfragen, die nach Teil I („Anträge auf Informationsfreiheit“), Kapitel 6 („Wie bearbeite ich einen solchen Antrag?“) der Hausmitteilung „Anwendungshinweise zum Landesinformationsgesetz (LIFG), 3. Auflage, Stand Juli 2020“ an das Justiziariat des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg gesendet wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zu LIFG-Anfragen [#275779]
Datum
14. April 2023 11:50
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche vorliegenden, notwendige Daten für die statistische Erfassung von LIFG-Anfragen, die nach Teil I („Anträge auf Informationsfreiheit“), Kapitel 6 („Wie bearbeite ich einen solchen Antrag?“) der Hausmitteilung „Anwendungshinweise zum Landesinformationsgesetz (LIFG), 3. Auflage, Stand Juli 2020“ an das Justiziariat des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg gesendet wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275779/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Im Anhang erhalten Sie ihre gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grü…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: AW: Statistische Daten zu LIFG-Anfragen [#275779]
Datum
5. Mai 2023 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
externstatistischedatenzulifg-anfragen.eml
6,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Im Anhang erhalten Sie ihre gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen