statistische Daten zum AFBG / LRA OAK 2016

1. Die Vorschriften/Anweisungen zu den Meldungen nach § 27 AFBG (bitte mit konkreten Datensatzbeschreibungen bzw. Vorlagen für die Meldungen) oder der Fundstelle, falls diese schon öffentlich zugänglich sind.
2. Hat das Landratsamt Ostalbkreis statistische Daten zum AFBG für das Jahr 2016 gemeldet? Wenn ja, dann bitte ich um Zusendung dieser Daten (gerne in derselben Form, wie die Meldung erfolgte, d.h. auch gerne als binärer Datensatz, XML-Datei etc.). Sofern eine aufwendige Anonymisierung notwendig wäre, bitte ich um Zusendung eines anonymisierten Datensatzes als Beispiel.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Vorschriften…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
statistische Daten zum AFBG / LRA OAK 2016 [#187778]
Datum
3. Juni 2020 08:58
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Vorschriften/Anweisungen zu den Meldungen nach § 27 AFBG (bitte mit konkreten Datensatzbeschreibungen bzw. Vorlagen für die Meldungen) oder der Fundstelle, falls diese schon öffentlich zugänglich sind. 2. Hat das Landratsamt Ostalbkreis statistische Daten zum AFBG für das Jahr 2016 gemeldet? Wenn ja, dann bitte ich um Zusendung dieser Daten (gerne in derselben Form, wie die Meldung erfolgte, d.h. auch gerne als binärer Datensatz, XML-Datei etc.). Sofern eine aufwendige Anonymisierung notwendig wäre, bitte ich um Zusendung eines anonymisierten Datensatzes als Beispiel.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187778 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03. Juni 202…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 385: statistische Daten zum AFBG / LRA OAK 2016 [#187778]
Datum
4. Juni 2020 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03. Juni 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]|[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhielt ich mittlerweile die Datensatz…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 385: statistische Daten zum AFBG / LRA OAK 2016 [#187778]
Datum
5. Juni 2020 20:24
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhielt ich mittlerweile die Datensatzbeschreibung für Meldungen nach dem AFBG. Die Anfrage hat sich also hinsichtlich Ziff. 1. erledigt. Offen ist nur noch Ziff. 2. Sollte hier keine konkrete Zuordnung zum Ostalbkreis möglich sein, bitte ich um Zusendung der Datensätze, die auch die vom LRA Ostalbkreis gemeldeten Daten beinhalten. Das kann z.B. der gesamte vom Land Baden-Württemberg gemeldete Datensatz sein. Ich bitte um Nachsicht, dass mir hinsichtlich Ziff. 2. keine bessere Präzisierung möglich ist, da ich über die genauen Vorgänge für die Meldungen (noch) nicht ausreichend im Bilde bin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187778

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Statistische Daten zum AFBG / LRA OAK 2016 (Az.: A-IR/1010001001-IF30385) Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Statistische Daten zum AFBG / LRA OAK 2016 (Az.: A-IR/1010001001-IF30385)
Datum
17. Juni 2020 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 04. Juni 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30385) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Die Vorschriften/Anweisungen zu den Meldungen nach § 27 AFBG (bitte mit konkreten Datensatzbeschreibungen bzw. Vorlagen für die Meldungen) oder der Fundstelle, falls diese schon öffentlich zugänglich sind. 2. Hat das Landratsamt Ostalbkreis statistische Daten zum AFBG für das Jahr 2016 gemeldet? Wenn ja, dann bitten Sie um Zusendung dieser Daten (gerne in derselben Form, wie die Meldung erfolgte, d.h. auch gerne als binärer Datensatz, XML-Datei etc.). Sofern eine aufwendige Anonymisierung notwendig wäre, bitten Sie um Zusendung eines anonymisierten Datensatzes als Beispiel. Mit Schreiben vom 05. Juni 2020 haben Sie mitgeteilt, dass sich die Anfrage zu Ziff. 1 erledigt hat. Zu Ihrer Anfrage zu Ziff. 2 teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: In den im Statistischen Bundesamt verfügbaren Datensätzen zur AFBG-Statistik ist als Regionaldatum lediglich die Länderkennung enthalten. Informationen zu einzelnen für die Antragstellung auf AFBG zuständigen Stellen/Kreisen werden von den mit dem Datenabzug beauftragten Institutionen (Rechenzentren der Länder bzw. IT-Dienstleister) nicht an das Statistische Bundesamt übermittelt. Daher kann auf der hier vorliegenden Datengrundlage auch kein Teilergebnis für einzelne Berichtsstellen oder Regionen unterhalb der Länderebene benannt werden. Dabei gehen wir davon aus, dass Angaben aus allen für die Antragstellung zuständigen Stellen/Kreisen in Deutschland in den Jahresergebnissen zur AFBG-Statistik enthalten sind, soweit dort in einem Berichtszeitraum Anträge nach AFBG eingegangen sind, da es sich bei der Statistik um eine Erhebung mit Auskunftspflicht handelt. Ggf. liegen im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg Informationen zur Zahl der Anträge auf AFBG bzw. Genehmigungen aus dem Ostalbkreis vor, so dass dort entsprechende statistische Ergebnisse vorliegen könnten. Eine Weitergabe von Rohdaten/Datenlieferungen, die Berichtsstellen im Rahmen einer amtlichen Statistik (wie der AFBG-Statistik) an ein statistisches Amt übermittelt haben, an Externe ist den statistischen Ämtern nach § 16 Abs. 8 BStatG (Bundesstatistikgesetz) aber nicht gestattet. Es greift somit der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 4 IFG. Sie haben daher diesbezüglich keinen Anspruch auf Informationszugang. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen