Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Landkreis Biberach

Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis.

1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in
a) Kitas
b) Grundschulen
c) Sekundarstufe I
d) Sekundarstufe II
betroffen waren.
wie viele sind momentan akut betroffen?
wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus?

2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren.
Wieviele sind momentan akut betroffen

3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar.

4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt?

5.) Welches PCR-System wurde verwendet?

6.) Wer hat die Tests durchgeführt?

7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet?

8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte im Zusa…
An Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Landkreis Biberach [#197718]
Datum
24. September 2020 08:32
An
Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis. 1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in a) Kitas b) Grundschulen c) Sekundarstufe I d) Sekundarstufe II betroffen waren. wie viele sind momentan akut betroffen? wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus? 2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren. Wieviele sind momentan akut betroffen 3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar. 4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt? 5.) Welches PCR-System wurde verwendet? 6.) Wer hat die Tests durchgeführt? 7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet? 8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197718/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit E-Mail vom 24.09.2020 haben Sie Antrag auf Auskunft beim Kreisgesundheitsamt Bib…
Von
Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt
Betreff
WG: Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Landkreis Biberach [#197718]
Datum
1. Oktober 2020 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit E-Mail vom 24.09.2020 haben Sie Antrag auf Auskunft beim Kreisgesundheitsamt Biberach gestellt. Dabei baten Sie um Auskunft folgender Daten: 1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in a) Kitas b) Grundschulen c) Sekundarstufe I d) Sekundarstufe II betroffen waren. Wie viele sind momentan akut betroffen? Wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus? 2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren. Wie viele sind momentan akut betroffen? 3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar. 4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt? 5.) Welches PCR-System wurde verwendet? 6.) Wer hat die Tests durchgeführt? 7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet? 8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen? Den Auskunftsanspruch stützen Sie auf § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Leider müssen wir Ihren Auskunftsanspruch ablehnen. Die Ablehnung des Antrags, soweit er auf § 1 Abs. 2 LIFG gestützt ist, erfolgt auf Grundlage des § 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG. Alle weiteren von Ihnen genannten Anspruchsgrundlagen sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig. Die für die Gesundheitsbehörden ungewöhnlich hohe Arbeitsbelastung seit Beginn der Corona-Pandemie bringt diese an die Grenzen ihrer personellen Kapazität. Wie Sie den Medien entnehmen können, ist die Situation im Landkreis Biberach aufgrund der aktuellen Vielzahl an Infizierten und Kontaktpersonen besonders angespannt und prekär. Die Bewältigung und Abwehr der Pandemie liegt im Interesse der Allgemeinheit und hat für die Gesundheitsbehörden oberste Priorität. Die Ablehnung eines Antrags nach § 1 Abs. 2 LIFG soll die ultima ratio darstellen. Die Auskunftserteilung in den vom Ihnen erfragtem Umfang ist in der gegenwärtigen Situation für die Behörde schlichtweg nicht leistbar und würde die Behörde in Ihrer Aufgabenerfüllung - namentlich die Bewältigung der Corona-Pandemie - mehr als unerheblich behindern. Das Gesundheitsamt ist deshalb vor institutioneller Überforderung und einer Beeinträchtigung in der Funktionsfähigkeit zu schützen. Selbst die Möglichkeit der Behörde, Gebühren in angemessener Höhe für die Auskunftserteilung zu verlangen, vermag keine Rechtfertigung für eine Auskunftserteilung darstellen, da sie in der besonderen Situation kein Ausgleich des Aufwands sind. Sie können mich gerne noch in dieser Angelegenheit anrufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe angesichts Ihrer Perspektive Ihre inh…
An Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Landkreis Biberach [#197718]
Datum
14. Oktober 2020 17:34
An
Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe angesichts Ihrer Perspektive Ihre inhaltliche Schilderung. Tatsächlich ist von einer aufklärenden und differenzierten Datenbasis auch Ihre Arbeit, Ihr Aufwand und der vieler Ihrer Mitarbeiter abhängig. Wenn man wüsste, dass man definitiv nicht auf Wasser stößt, würde niemand graben. Umgekehrt könnten Ihre Daten viele kritische Stimmen verstummen lassen und ein weiteres Verbreiten des Virus eindämmen, was wiederum Ihnen und Ihren Mitarbeitern hilft. daran sollten die maßgeblichen Entscheider interessiert sein. Ich halte die Anfrage auf den Status offen. Zumindest sollte es ihnen möglich sein, meine Anfrage teilweise zu beantworten. Dies bleibt meine Bitte und ich verbleibe mit Dank und Respekt! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197718/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Bei unserer Antwort hatten wir versäumt, Ihnen Hinweis…
Von
Landratsamt Biberach - Kreisgesundheitsamt
Betreff
AW: WG: Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Landkreis Biberach [#197718]
Datum
14. Oktober 2020 19:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Bei unserer Antwort hatten wir versäumt, Ihnen Hinweise zu bereits vorliegenden Datenquellen zu geben, das will ich heute nachholen und Ihnen auch erläutern, warum manche Daten z.B. zu Tests nicht vorliegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Daten die nicht routinemäßig erhoben oder ausgewertet werden, nur im Rahmen von wissenschaftlichen Fragestellungen aufgearbeitet werden können (sofern relevant), für die derzeit jegliche Kapazität fehlt. Das Gesundheitsamt Biberach stellt seit vielen Wochen routinemäßig eine wöchentliche epidemiologische Berichterstattung online, die einige Ihrer Fragen zwar nicht im gewünschten Format aber doch näherungsweise beantwortet. Zudem bietet der Landkreis Biberach ein tagesaktuelles Dashbord an, um zu ermöglichen, das regionale Infektionsgeschehen zu verfolgen. Möglicherweise ist Ihnen beides nicht bekannt und ich rege an, Informationen daraus zu entnehmen, z.B. zu betroffenen Altersgruppen, zu Personen, die in Einrichtungen nach §33 IFSG tätig sind oder betreut werden und zur Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen. https://www.biberach.de/fileadmin/Formulare/Kreisgesundheitsamt/Corona/Woechentliche_Berichterstattung/2020.10.12_GBE-Covid-19_Lagebericht1.pdf https://experience.arcgis.com/experience/f05ff2e32d0643e4a9c1387044d7f9c Vertiefte Datenanalysen zu Schulen gibt es bisher nur im Rahmen von wissenschaftlichen Studien, siehe z.B. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erste-ergebnisse-der-studie-ueber-corona-bei-kindern/, da die Schulen während der Coronapandemie bisher erst sehr kurze Zeit im Normalbetrieb oder im eingeschränkten Normalbetrieb waren und die Fallzahlen auf der Ebene einzelner Landkreise noch zu gering für valide Rückschlüsse sind. Negative Tests sind in Deutschland nicht an die Gesundheitsämter meldepflichtig, weshalb regional auch keine Daten zur Testhäufigkeit und zur Rate positiver Test vorliegen. Einzig das RKI liefert hierzu immer mittwochs deutschlandweite Daten in seinem Lagebericht https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Okt_2020/2020-10-07-de.pdf?__blob=publicationFile. Die niedergelassenen Ärzte im Landkreis Biberach senden an viele unterschiedliche Labore. Ein großer Anbieter, aber bei weitem nicht der einzige ist das MVZ Ravensburg (Labor Dr. Gärtner). Reiserückkehrer haben sich zudem an den unterschiedlichsten Teststationen testen lassen, die wiederum mit unterschiedlichen Laboren zusammenarbeiten. Ich hoffe, dass das Ihnen zumindest teilweise weiterhilft und biete ansonsten gerne noch die Möglichkeit eines Telefonats an. Mit freundlichen Grüßen