Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im oberbergischen Kreis

Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis.

1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in
a) Kitas
b) Grundschulen
c) Sekundarstufe I
d) Sekundarstufe II
betroffen waren.
wie viele sind momentan akut betroffen?
wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus?

2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren.
Wieviele sind momentan akut betroffen

3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar.

4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt?

5.) Welches PCR-System wurde verwendet?

6.) Wer hat die Tests durchgeführt?

7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet?

8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im oberbergischen Kreis [#197641]
Datum
23. September 2020 08:40
An
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis. 1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in a) Kitas b) Grundschulen c) Sekundarstufe I d) Sekundarstufe II betroffen waren. wie viele sind momentan akut betroffen? wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus? 2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren. Wieviele sind momentan akut betroffen 3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar. 4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt? 5.) Welches PCR-System wurde verwendet? 6.) Wer hat die Tests durchgeführt? 7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet? 8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197641/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern…
An Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im oberbergischen Kreis [#197641]
Datum
3. November 2020 15:47
An
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im oberbergischen Kreis“ vom 23.09.2020 (#197641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197641/
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
IFG- Antrag vom 23.09.2020_ Statistische Daten zur Coronapandemie_Az. IFG- 08-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in i…
Von
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Betreff
IFG- Antrag vom 23.09.2020_ Statistische Daten zur Coronapandemie_Az. IFG- 08-2020
Datum
3. November 2020 17:42
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
24,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Funktion des Datenschutzbeauftragten für den Oberbergischen Kreis bin ich auch für die Bearbeitung von IFG- Anträgen zuständig. Nach dem IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Zugang der vorhandenen Informationen. Das UIG NRW und das VIG NRW sind nicht einschlägig, da keine Umwelt- oder Verbraucherinformationen angefragt werden. Der IFG- Antrag zu den statistischen Corona Daten ist zulässig, jedoch widersprüchlich, da Sie Zahlen " aus unserem Landkreis " erfragen. Meinen Sie hier den Landkreis Neuwied, da Sie in 53578 Windhagen wohnen ? Ich kann natürlich nur die vorhandenen Statistikzahlen des Oberbergischen Kreises beauskunften. Bitte geben Sie eine Konkretisierung an. Ich werde dann umgehend tätig. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG- Antrag vom 23.09.2020_ Statistische Daten zur Coronapandemie_Az. IFG- 08-2020 [#197641] Sehr geehrteAntra…
An Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG- Antrag vom 23.09.2020_ Statistische Daten zur Coronapandemie_Az. IFG- 08-2020 [#197641]
Datum
3. November 2020 21:24
An
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im oberbergischen Kreis“ vom 23.09.2020 Die Anfrag bezieht sich auf den Oberbergischen Kreis, ist unglücklicher Weise etwas mißverständlich formuliert. Da ich für Eltern für Aufklärung die Daten erhebe habe ich auch weitere Kreise hier im Bereich abgefragt. Ich bitte daher um freundliche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197641/

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Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
IFG-Antrag vom 23.09.2020 und 03.09.2020 zu den Statistischen Daten zur Coronapandemie_IFG 08-2020 Sehr geehrteAnt…
Von
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Betreff
IFG-Antrag vom 23.09.2020 und 03.09.2020 zu den Statistischen Daten zur Coronapandemie_IFG 08-2020
Datum
10. November 2020 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Funktion als behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Kreisverwaltung Oberberg teile ich Ihnen mit, dass nach Maßgabe des seit dem 01.01.2002 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG) jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu der bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen besitzt. Die hier vorhandenen Informationen, hier statistische Daten zur Coronapandemie wurden durch den Fachbereich Gesundheitsamt zusammengestellt und sind nachfolgend beigefügt. * Da Sie den Informationsantrag elektronisch gestellt haben, erhalten Sie auch die Antwort per E-Mail. * Die Information wird als einfache IFG- Auskunft gebührenfrei erteilt. Auf die Anlage, insbesondere auf die einzelnen Tabellenblätter verweise ich. Mit freundlichem Gruß