Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie in Bonn

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis.

1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in
a) Kitas
b) Grundschulen
c) Sekundarstufe I
d) Sekundarstufe II
betroffen waren.
wie viele sind momentan akut betroffen?
wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus?

2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren.
Wieviele sind momentan akut betroffen

3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar.

4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt?

5.) Welches PCR-System wurde verwendet?

6.) Wer hat die Tests durchgeführt?

7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet?

8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie in Bonn [#197629]
Datum
22. September 2020 22:43
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis. 1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in a) Kitas b) Grundschulen c) Sekundarstufe I d) Sekundarstufe II betroffen waren. wie viele sind momentan akut betroffen? wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus? 2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren. Wieviele sind momentan akut betroffen 3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar. 4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt? 5.) Welches PCR-System wurde verwendet? 6.) Wer hat die Tests durchgeführt? 7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet? 8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197629/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag dessen Eingang ich hiermit bestätige. Ich werde nun pr…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
AW: Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie in Bonn [#197629]
Datum
30. September 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag dessen Eingang ich hiermit bestätige. Ich werde nun prüfen, ob Ihnen Informationsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) zu stehen. Hierzu muss ich mich zunächst mit dem zuständigen Fachamt, hier dem Gesundheitsamt, abstimmen. Ich bitte um Verständnis, dass dies aufgrund der hohen Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes in der aktuellen Situation einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich weise vorab darauf hin, dass sich der Informationsanspruch gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nur auf die bei der Stadt Bonn bereits vorhandenen Informationen bezieht. Die Stadt ist nicht verpflichtet die erfragten Informationen zu besorgen. Zudem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i.V.m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Nach § 2 VerwGebO IFG NRW kann von einer Gebührenerhebung abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Im Anschluss an meine Prüfung werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Bonn
Ihr IFG Antrag vom 22.09.2020 #197629 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die beigefügten Dokumente. …
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 22.09.2020 #197629
Datum
29. Oktober 2020 17:04
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die beigefügten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen