Statistische Erfassung der Kosten der Unterkunft - "Tatsächlicher" und "Anerkannter" Betrag

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Über den Eintrag Kosten der Unterkunft im Reiter Bedarfsgemeinschaft werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Bedarfsgemeinschaft erfasst und angezeigt.

Im Inhaltsbereich des Reiters Bedarfsgemeinschaft - Kosten der Unterkunft sehen Sie eine
Auswahlliste, die alle Unterkünfte einer Bedarfsgemeinschaft beinhaltet. Aus dieser Liste können Sie die Unterkunft auswählen, für die Sie die Eingaben vornehmen möchten.
Allegro
https://www.beispielklagen.de/IFG074/ALLEGRO_Handbuch_2014_11.pdf

Die statistische Erfassung wird im Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen) dokumentiert.
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?r_f=nw_Maerkischer_Kreis&topic_f=kreisreport-krp

Beim Abgleichen der erfassten Daten zeigt sich, dass offensichtlich erhebliche Kosten der Unterkunft auf die Leistungsberechtigten abgewälzt werden. Eine nähere Erfassung demaskiert für den Märkischen Kreis das Vortäuschen rechtswidriger Mietobergrenzen durch rechtswidrige Konzepte.
https://www.beispielklagen.de/bilder2/Wohnkostenuebernahme_im_Maerkischen_Kreis_Dez_2015_Jan_2023.pdf

Welche weiterführenden Statistikdaten wurden erfasst und ausgewertet?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Auswertungsmöglichkeiten bei der statistischen Erfassung der Kosten der Unterkunft in "Tatsächlichem" und "Anerkanntem" Betrag erlauben einen vorsichtigen, aber unzureichenden Einblick in die Kosten der Unterkunft, die auf Leistungsberechtigte abgewälzt werden.

Vor dem Hintergrund fehlender schlüssiger Konzepte und anhängig gemachter Klagen findet allerdings keine Korrektur/Nachbesserung statt.

Im Märkischen Kreis mußten und müssen Hunderte von "Anerkannten Beträgen" aufgrund von Urteilen deutlich angehoben werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über den Eintrag Kosten der Unterkunft im Rei…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Erfassung der Kosten der Unterkunft - "Tatsächlicher" und "Anerkannter" Betrag [#282321]
Datum
22. Juni 2023 22:32
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über den Eintrag Kosten der Unterkunft im Reiter Bedarfsgemeinschaft werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Bedarfsgemeinschaft erfasst und angezeigt. Im Inhaltsbereich des Reiters Bedarfsgemeinschaft - Kosten der Unterkunft sehen Sie eine Auswahlliste, die alle Unterkünfte einer Bedarfsgemeinschaft beinhaltet. Aus dieser Liste können Sie die Unterkunft auswählen, für die Sie die Eingaben vornehmen möchten. Allegro https://www.beispielklagen.de/IFG074/ALLEGRO_Handbuch_2014_11.pdf Die statistische Erfassung wird im Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen) dokumentiert. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?r_f=nw_Maerkischer_Kreis&topic_f=kreisreport-krp Beim Abgleichen der erfassten Daten zeigt sich, dass offensichtlich erhebliche Kosten der Unterkunft auf die Leistungsberechtigten abgewälzt werden. Eine nähere Erfassung demaskiert für den Märkischen Kreis das Vortäuschen rechtswidriger Mietobergrenzen durch rechtswidrige Konzepte. https://www.beispielklagen.de/bilder2/Wohnkostenuebernahme_im_Maerkischen_Kreis_Dez_2015_Jan_2023.pdf Welche weiterführenden Statistikdaten wurden erfasst und ausgewertet? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen G…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Datum
2. August 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#282321]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Erfassung der Kosten der Unterkunft - &…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#282321]
Datum
4. August 2023 10:08
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Erfassung der Kosten der Unterkunft - "Tatsächlicher" und "Anerkannter" Betrag“ vom 22.06.2023 (#282321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine Frage an die Bundesagentur für Arbeit ist allgemein formuliert und eine Weiterleitung an das Jobcenter Märkischer Kreis ist von mir nicht legitimiert worden. Das Problem ist deutschlandweit und berührt nachzu alle Jobcenter. Weiterhende Recherchen und Statistiken können somit bestenfalls zentral gesammelt werden. Anregungen könnten sowohl durch die Bundesregierung, den Bundesrechnungshof, Staatsanwaltschaften u.a. veranlasst worden sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
#282321_Statistische Erfassung der Kosten der Unterkunft(KdU) RCE 1409.1_56.2023 Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
#282321_Statistische Erfassung der Kosten der Unterkunft(KdU)
Datum
21. August 2023 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1_56.2023 Sehr << Antragsteller:in >> die Erinnerung bezüglich Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 22.6.2023 liegt mir vor und wird in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) geroutet bearbeitet. Die ursprüngliche Anfrage war hier bisher nicht bekannt. Sie wurde wegen des Bezugs zum Jobcenter Märkischer Kreis vermutlich direkt an das Jobcenter Märkischer Kreis geroutet. Mit der Erinnerung vom 4.8.2023 erklären Sie, die Anfrage beziehe sich auf alle Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen gE) bundesweit. Ich bin gerne bereit zu recherchieren, ob bei der Zentrale der BA Informationen zu Ihrer Anfrage vorhanden sind, die zugänglich gemacht werden können, bitte Sie aber zuvor um Erläuterung, welche Informationen genau Sie haben möchten. Ich verstehe Ihrer Anfrage so, dass Sie wissen möchten, welche Daten aus dem IT-Verfahren ALLEGRO in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) statistisch ausgewertet werden. Habe ich Ihre Anfrage so richtig verstanden? Über eine kurze Rückmeldung (und ggf. auch Erläuterung, falls etwas Anderes gemeint war) würde ich mich freuen. Außerdem bitte ich bereits jetzt um Verständnis, dass sich die Beantwortung durch die derzeitige Urlaubszeit etwas verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistikdaten zu Kosten der Unterkunft und Heizung ( KdU) im SGB II[#282321] RCE 1…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistikdaten zu Kosten der Unterkunft und Heizung ( KdU) im SGB II[#282321]
Datum
1. September 2023 15:59
Status
RCE 1409.1 - 56.2023 Sehr << Antragsteller:in >> bei Ihrer Anfrage vom 22.6.2023 ist leider nicht klar, welche Information Sie haben wollen. Ihre Erinnerung vom 4.8.2023 ist nicht nachvollziehbar, da das Jobcenter Märkischer Kreis mit Bescheid vom 2.8.2023 reagiert hat. Zu meiner Nachfrage vom 21.8.2023 haben Sie sich leider nicht mehr geäußert. Zu Ihrer Anfrage, welche Daten bezüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung ( KdU) im SGB II erfasst und statistisch ausgewertet werden, kann daher nur allgemein geantwortet werden. Wie Sie richtig zitieren veröffentlicht der Statistik-Service- der BA Statistik Auswertungen zu Wohn- und Kostensituation monatlich: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524064&topic_f=kdu-kdu. Darin wird im Tabellenblatt "Methodische Hinweise" erklärt, welche Kostenarten zusammengefasst und statistisch aggregiert abgebildet werden. In die statistische Messung, die der Abbildung der Wohnkosten zugrunde liegt, gehen alle in ALLEGRO erfassten Bedarfsarten zur Unterkunft ein. Die Datenerfassung in ALLEGRO dient primär nicht der statistischen Abbildung sondern der Bearbeitung des Leistungsfalles und ist differenzierter als die statistische Abbildung. Informationen werden in der Statistik aggregiert und zusammengefasst, gehen aber nicht verloren. Die Statistik zur Wohn- und Kostensituation weist konsequent die erfassten tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft aus, dabei wird für jede Bedarfsgemeinschaft eine Unterkunft berücksichtigt. Die Berechnung und Festlegung der Angemessenheit obliegt dem kommunalen Träger und ist nicht Teil der statistischen Messung. Die BA kann hierzu keine Aussagen treffen. Mit freundlichen Grüßen