Statistische Erfassung der Kosten der Unterkunft - "Tatsächlicher" und "Anerkannter" Betrag
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über den Eintrag Kosten der Unterkunft im Reiter Bedarfsgemeinschaft werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Bedarfsgemeinschaft erfasst und angezeigt.
Im Inhaltsbereich des Reiters Bedarfsgemeinschaft - Kosten der Unterkunft sehen Sie eine
Auswahlliste, die alle Unterkünfte einer Bedarfsgemeinschaft beinhaltet. Aus dieser Liste können Sie die Unterkunft auswählen, für die Sie die Eingaben vornehmen möchten.
Allegro
https://www.beispielklagen.de/IFG074/ALLEGRO_Handbuch_2014_11.pdf
Die statistische Erfassung wird im Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen) dokumentiert.
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?r_f=nw_Maerkischer_Kreis&topic_f=kreisreport-krp
Beim Abgleichen der erfassten Daten zeigt sich, dass offensichtlich erhebliche Kosten der Unterkunft auf die Leistungsberechtigten abgewälzt werden. Eine nähere Erfassung demaskiert für den Märkischen Kreis das Vortäuschen rechtswidriger Mietobergrenzen durch rechtswidrige Konzepte.
https://www.beispielklagen.de/bilder2/Wohnkostenuebernahme_im_Maerkischen_Kreis_Dez_2015_Jan_2023.pdf
Welche weiterführenden Statistikdaten wurden erfasst und ausgewertet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Auswertungsmöglichkeiten bei der statistischen Erfassung der Kosten der Unterkunft in "Tatsächlichem" und "Anerkanntem" Betrag erlauben einen vorsichtigen, aber unzureichenden Einblick in die Kosten der Unterkunft, die auf Leistungsberechtigte abgewälzt werden.
Vor dem Hintergrund fehlender schlüssiger Konzepte und anhängig gemachter Klagen findet allerdings keine Korrektur/Nachbesserung statt.
Im Märkischen Kreis mußten und müssen Hunderte von "Anerkannten Beträgen" aufgrund von Urteilen deutlich angehoben werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Juni 2023
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25. Juli 2023
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