Statistische Erfassung von Verletzungen

Wie erfassen sie selbstverschuldete Verletzungen von Polizist*innen?
Auf Videos aus Lützerath sieht man immer wieder, wie sich Einsatzkräfte selbst/ ohne Zutun von Demonstrant*innen verletzen - z. B. Beim Einsatz von Pfefferspray gegen den Wind oder beim Umknicken im Schlamm.
Diese Vorfälle müssen separat von denen erfasst werden, die durch Demonstrant*innen verursacht werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Victoria G.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Victoria G.
Betreff
Statistische Erfassung von Verletzungen [#268013]
Datum
18. Januar 2023 08:48
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie erfassen sie selbstverschuldete Verletzungen von Polizist*innen? Auf Videos aus Lützerath sieht man immer wieder, wie sich Einsatzkräfte selbst/ ohne Zutun von Demonstrant*innen verletzen - z. B. Beim Einsatz von Pfefferspray gegen den Wind oder beim Umknicken im Schlamm. Diese Vorfälle müssen separat von denen erfasst werden, die durch Demonstrant*innen verursacht werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Victoria G. Anfragenr: 268013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268013/
Mit freundlichen Grüßen Victoria G.

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 6/2023 Sehr geehrte Frau G., anbei übersende ich das Antwortschre…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Statistische Erfassung von Verletzungen [#268013]
Datum
17. Februar 2023 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 6/2023 Sehr geehrte Frau G., anbei übersende ich das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage sowie das Infoblatt zum Datenschutz. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße