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Status der in "Gesundheits- und Suchtgefahren durch Wasserpfeifen" erwähnten Forschungen

In ihreren Veröffentlichungen vom 18.06.2009 und 23.04.2009 erwähnen sie
Laufende Forschungen deren Ergebnisse sie bereits im selben Jahr
Veröffentlichen wollten. Da dies nun bereits über 2 Jahre her ist und es zu
diesem Thema keinerlei Ergebnisse auf ihrer Internet-Seite vorhanden sind wende ich
mich an sie um den Stand der Forschung und deren Ergebnisse zu erfragen
sowie auch den entsprechenden Bericht zum Lesen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2012
  • Frist
    18. April 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status der in "Gesundheits- und Suchtgefahren durch Wasserpfeifen" erwähnten Forschungen
Datum
17. März 2012 17:12
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In ihreren Veröffentlichungen vom 18.06.2009 und 23.04.2009 erwähnen sie Laufende Forschungen deren Ergebnisse sie bereits im selben Jahr Veröffentlichen wollten. Da dies nun bereits über 2 Jahre her ist und es zu diesem Thema keinerlei Ergebnisse auf ihrer Internet-Seite vorhanden sind wende ich mich an sie um den Stand der Forschung und deren Ergebnisse zu erfragen sowie auch den entsprechenden Bericht zum Lesen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Wasserpfeifen Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach Forschungsergebnissen bzg…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Wasserpfeifen
Datum
21. März 2012 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach Forschungsergebnissen bzgl. Wasserpfeifen und werden Ihnen so bald wie möglich antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Feuchthaltemittel im Wasserpfeifentabak und Forschungsarbeiten am BfR Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erha…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Feuchthaltemittel im Wasserpfeifentabak und Forschungsarbeiten am BfR
Datum
5. April 2012 12:36
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie unser Antwortschreiben inkl. der Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.