Status "Gast des Bundeskanzlers"
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
es wurde in den Medien berichtet, dass Julia Nawalnaja seit Ende 2021 den Status "Gast des Bundeskanzlers" habe, und hieraus Personenschutz innerhalb der gesamten EU erhalte.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Rechtliche Grundlage dieses Status und der einhergehenden Personenschutzmaßnahmen bzw. hierzu erlassene Verordnungen, Vorschriften, Anweisungen o.ä.
2) Schreiben (Briefe, E-Mails, o.ä.) des Bundeskanzlers, bzw. des Bundeskanzleramtes seit Dezember 2021 an Frau Nawalnaja betreffend dieses Status .
3) Wie viele Personen genießen gegenwärtig den Status "Gast des Bundeskanzlers"? Bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit (mindestens: deutsch, russisch, ukrainisch, sonstige) aufführen.
4) Falls datenschutzrechtlich möglich: Aufstellung der Personen, die im Jahr 2023 den Status "Gast des Bundeskanzlers" innehatten.
5) Welcher Personalaufwand (in Stunden / Jahr) entsteht hieraus insgesamt?
6) Welche Kosten sind hierfür im Jahr 2023 angefallen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum14. März 2024
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16. April 2024
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