Status "Gast des Bundeskanzlers"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

es wurde in den Medien berichtet, dass Julia Nawalnaja seit Ende 2021 den Status "Gast des Bundeskanzlers" habe, und hieraus Personenschutz innerhalb der gesamten EU erhalte.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Rechtliche Grundlage dieses Status und der einhergehenden Personenschutzmaßnahmen bzw. hierzu erlassene Verordnungen, Vorschriften, Anweisungen o.ä.
2) Schreiben (Briefe, E-Mails, o.ä.) des Bundeskanzlers, bzw. des Bundeskanzleramtes seit Dezember 2021 an Frau Nawalnaja betreffend dieses Status .
3) Wie viele Personen genießen gegenwärtig den Status "Gast des Bundeskanzlers"? Bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit (mindestens: deutsch, russisch, ukrainisch, sonstige) aufführen.
4) Falls datenschutzrechtlich möglich: Aufstellung der Personen, die im Jahr 2023 den Status "Gast des Bundeskanzlers" innehatten.
5) Welcher Personalaufwand (in Stunden / Jahr) entsteht hieraus insgesamt?
6) Welche Kosten sind hierfür im Jahr 2023 angefallen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, es wurde in den Medien berichtet, dass Julia Nawalnaja seit Ende 2021 den…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status "Gast des Bundeskanzlers" [#303120]
Datum
14. März 2024 17:22
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, es wurde in den Medien berichtet, dass Julia Nawalnaja seit Ende 2021 den Status "Gast des Bundeskanzlers" habe, und hieraus Personenschutz innerhalb der gesamten EU erhalte. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Rechtliche Grundlage dieses Status und der einhergehenden Personenschutzmaßnahmen bzw. hierzu erlassene Verordnungen, Vorschriften, Anweisungen o.ä. 2) Schreiben (Briefe, E-Mails, o.ä.) des Bundeskanzlers, bzw. des Bundeskanzleramtes seit Dezember 2021 an Frau Nawalnaja betreffend dieses Status . 3) Wie viele Personen genießen gegenwärtig den Status "Gast des Bundeskanzlers"? Bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit (mindestens: deutsch, russisch, ukrainisch, sonstige) aufführen. 4) Falls datenschutzrechtlich möglich: Aufstellung der Personen, die im Jahr 2023 den Status "Gast des Bundeskanzlers" innehatten. 5) Welcher Personalaufwand (in Stunden / Jahr) entsteht hieraus insgesamt? 6) Welche Kosten sind hierfür im Jahr 2023 angefallen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303120/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgeset (IFG) Ablehnung des Antrags
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgeset (IFG)
Datum
6. April 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
Ablehnung des Antrags
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Status "Gast des Bundeskanzlers"“ [#303120]
Datum
23. April 2024 13:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303120/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung behauptet, dass die Anfrage auf die "umfassende Beantwortung von Sach- und Rechtsfragen" abziele. Diese Begründung setzt sich nicht inhaltlich mit den im einzelnen gestellten sechs Fragen auseinander. Zwar könnten einzelne dieser Fragen im weiteren Sinne als Sach- und Rechtsfrage aufgefasst werden. Auf Fragen 2, 3 und 4 trifft dies jedoch eindeutig nicht zu. Frage 1 ist zwar eine Rechtsfrage, die Verordnungen, Vorschriften und Anweisungen hierzu jedoch amtliche Informationen. Insofern diese öffentlich verfügbar sind, wäre es mit einem entsprechenden Verweis getan, insoweit sie nicht öffentlich verfügbar sind, habe ich die Zusendung selbiger angefragt. Auch Fragen 5 und 6 sind - sofern eine entsprechende Kostenerfassung erfolgt - Fragen nach amtlichen Informationen. Eine Sachfrage wären sie nur dann, wenn das Bundeskanzleramt keine Aufzeichnungen hätte, und daher nur durch aufwändige Berechnungen oder nachträgliche Erhebung eine Abschätzung möglich wäre. Das Bundeskanzleramt hat sich allerdings in der Ablehnung nicht geäußert, ob die entsprechenden Informationen vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303120.pdf - 2024-04-06_1-2024-04-23.pdf Anfragenr: 303120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303120/

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