Status Schutzbauwerke im Saarland

eine Liste von ausgewiesenen Schutzbauwerken (Hoch-/Tief-Bunker, Schutzräumen, ...) im Saarland, die vom Innenministerium oder einer untergeordneten Behörde verwaltet oder geprüft/überwacht werden, jeweils einschließlich:
- ihres Typs (Bunker, Schutzraum, Mehrzweckanlage, ...),
- ihres Zustands (in Betrieb / aufgegeben / ...),
- der aktuellen Art der Nutzung (sofern keine reine Nutzung Schutz der Bevölkerung bei Schadensereignissen)
- der Art des Schutzes, d.h. vor was das Objekt schützen kann (Luftschutzbunker, ABC-Filter ja/nein, ...)
- ihrer Adresse
- Datum ihrer letzten Überprüfung
- Datum der Errichtung
- für welchen Zeitraum das Objekt Schutz bietet
die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste von…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status Schutzbauwerke im Saarland [#242983]
Datum
10. März 2022 19:55
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste von ausgewiesenen Schutzbauwerken (Hoch-/Tief-Bunker, Schutzräumen, ...) im Saarland, die vom Innenministerium oder einer untergeordneten Behörde verwaltet oder geprüft/überwacht werden, jeweils einschließlich: - ihres Typs (Bunker, Schutzraum, Mehrzweckanlage, ...), - ihres Zustands (in Betrieb / aufgegeben / ...), - der aktuellen Art der Nutzung (sofern keine reine Nutzung Schutz der Bevölkerung bei Schadensereignissen) - der Art des Schutzes, d.h. vor was das Objekt schützen kann (Luftschutzbunker, ABC-Filter ja/nein, ...) - ihrer Adresse - Datum ihrer letzten Überprüfung - Datum der Errichtung - für welchen Zeitraum das Objekt Schutz bietet die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abteilung D | Referat D2 - Bevölkerungsschutz Herrn Antragsteller/in A…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
WG: Status Schutzbauwerke im Saarland [#242983]
Datum
21. März 2022 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abteilung D | Referat D2 - Bevölkerungsschutz Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in c/o <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG | Status Schutzbauwerke im Saarland [#242983] Sehr Antragsteller/in zum Status der öffentlichen Schutzräume im Saarland kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der ursprünglichen Schutzraumkonzeption des Bundes lag die Ost-West-Konfrontation, der sogenannte „Kalte Krieg“, mit der Gefahr großflächiger Kriegshandlungen mit Flächenbombardierungen und dem Einsatz chemischer und nuklearer Waffen zugrunde. Die seinerzeit angenommene Kriegsgefahr beinhaltete mehrere Eskalationsstufen, die mit der notwendigen Vorbereitungszeit der Schutzräume im Einklang standen. Eine solche Vorwarnzeit ist bei den heute anzunehmenden Bedrohungslagen nicht mehr gegeben. Ausgehend von einem derzeitig zu erwartenden Schadenszenario ohne Vorwarnzeit könnten die vorhandenen Schutzräume – mit Ausnahme des Schutzes vor Trümmern – keine sofortige Zuflucht mehr bieten und wären somit nur sehr eingeschränkt geeignet, ausreichende Schutzwirkung zu entfalten. Vor diesem Hintergrund werden seit 2007 im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern öffentliche Schutzräume des Bundes sukzessive rückabgewickelt und stehen heute als öffentliche Schutzräume nicht mehr zur Verfügung. Verbliebende Anlagen sind nicht einsatzbereit, da die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume im Jahr 2007 ebenfalls eingestellt wurde. [Von den im Saarland ursprünglich 102 öffentlichen Schutzräumen sind 60 entwidmet. Damit unterliegen noch 42 Anlagen (davon 22 im Eigentum privater Dritter) formal der Zivilschutzbindung; diese sind aus den v.g. Gründen jedoch nicht mehr einsatzbereit.] Mit dem Ende des kalten Krieges und als Reaktion auf die sich geänderten Bedrohungslagen wurde insgesamt die strategische Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes angepasst und 2002 seitens der Konferenz der deutschen Innenminister und -senatoren (IMK) die sogenannte „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ als neues politisch-strategisches Rahmenprogramm des Bevölkerungsschutzes beschlossen. Ziele dieser Strategie, die bis heute die Grundlage der Maßnahmen im Kontext Bevölkerungsschutz darstellt, sind die gemeinsame Verantwortung sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Vorbereitung und Bewältigung von nationalen bedeutsamen Gefahren- und Schadenslagen. Im Kontext dieser neuen Strategie wurde ferner im Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtet. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt damit eine zentrale Stelle für zivile Sicherheit, die alle einschlägigen Aufgaben an einem Ort bündelt. Auf der Internetseite des BBK (http://www.bbk.bund.de) sind neben der Broschüre zur v.g. „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ weitreichende Informationen zur Thematik Bevölkerungsschutz sowie FAQ u.a. zu Fragestellungen hinsichtlich des Krieges gegen die Ukraine – auch zum Schutz durch vorhandene Bebauung – verfügbar. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für ihre ausführliche Rückmeldungen. Grüße Antragsteller/in Antrag…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Status Schutzbauwerke im Saarland [#242983]
Datum
21. März 2022 15:32
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für ihre ausführliche Rückmeldungen. Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>