Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre zahlreichen und detaillierten Anfragen.
Wir freuen uns sehr über Ihr großes Interesse an Ihrer Stadt und haben Ihnen die ersten Antworten transparent und thematisch sortiert zusammengestellt.
1. Welcher Beschluss wurde zu Sitzungsvorlage SV/FD3/024/2021 "Verbesserung des Radwegenetzes - Planung Verbindung Sommerweg entlang der Hunte" gefasst. Welche Variante wird umgesetzt?
Es wurde der Beschluss :
a) Die Verbindung des Sommerweges westlich der Hunte mit dem Rad-/Fußweg nördlich der Steinfelder Straße in Höhe der Brücke H08 über die Hunte wird in der Variante 3 umgesetzt. Die Umsetzung wird verknüpft mit der Maßgabe, dass das Projekt entsprechend gefördert wird und die Wasserbehörde sowie sonstige Beteiligte dieser Maßnahme zustimmen.
b) Für die Finanzierung der beschlossenen Baumaßnahme sollten die erforderlichen Mittel in im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.
gefasst.
Es wird die Variante 3 wie beschlossen umgesetzt. Informationen hierzu finden Sie anbei.
Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden können.
2. Im Haushalt 2022 ist ein SoPo vom Land "Sommerweg Hunte Brücke Steinf.Str." über 150T€ für 2023 enthalten. Ist abzusehen wann mit den Bauarbeiten begonnen wird?
Für die Verbesserung des Hunteradweges wurden 2021 Lösungsansätze mit entsprechenden Kostenschätzungen entwickelt und die Umsetzung im Stadtrat beschlossen.
Die notwendigen Haushaltsmittel für die weiteren Planungsschritte wurden daraufhin im Jahr 2022 und 2023 nach politischer Beratung im städtischen Haushalt vorbehaltlich einer staatlichen Förderung vorgesehen.
Planungen und Umsetzungen solch einer Maßnahme an öffentlichen Gewässern sind bedauerlicherweise stets mit einigen bürokratischen Hürden begleitet. U.a. musste die Stadt vorerst mit dem Grundstückseigentümer des Gewässers (Gewässer II.Ordnung) dem Unterhaltungsverband einen Nutzungsvereinbarung abschließen. Nachdem im April 2022 die Gelder und der Haushalt bewilligt wurden, konnte der Auftrag für einen notwendigen „Hydraulischen Nachweis“ erteilt werden.
Ohne einen entsprechenden hydraulischen Nachweis und Gutachten wäre die Umsetzung der Maßnahme durch den Landkreis Diepholz nicht genehmigungsfähig, da durch die Baumaßnahme die Querschnittseinengung im Falle eines Hochwassers voraussichtlich so groß ist, dass der Landkreis eine nachteilige Änderung des Hochwasserabflussgeschehens erwartet.
Es war daher mittels dieser Untersuchung im Abstimmung mit dem NLWKN zu klären, bis zu welcher Höhe die den Radweg von der Hunte abtrennende Wand/Betonmauer ausgeführt werden kann, um den Weg bei möglichst vielen Hochwasserereignissen nutzbar zu halten und gleichzeitig den Abfluss zu gewährleisten.
Solche Berechnungen sind sehr aufwendig und konnten erst Ende letzten Jahres abgeschlossen werden. Auf Grundlage des Berichtes konnte daraufhin das Ingenieurbüro die Planung vertiefen und ausarbeiten.
Aufgrund des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie weiterer Haushaltsgrundsätze ist eine Kommune dazu verpflichtet bei einer möglichen Projektförderung durch öffentliche Zuwendungsgeber diese zu beantragen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat das Förderprogramm „Stadt und Land“ (Fördersumme bis zu 75%) verlängert. Das Programm erteilt momentan nach Aussage des Fördergebers zwar keine Bewilligungen, nehmen aber dennoch Anträge entgegen. Sämtliche Unterlagen wurden nun durch die Stadtverwaltung für einen Förderantrag vorbereitet, in der Hoffnung bis Ende des Jahres eine Aussage vom Bundesamt zu erhalten. Im nächsten Jahr könnte bei einem positiven Bescheid die Leistungen ausgeschrieben werden um ausführenden Handwerksbetriebe für die Umsetzung zu beauftragen.
Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden können.
3. Nennung von abgeschlossenen und laufenden Projekten aus dem Maßnahmenkatalog des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Diepholz.
Im Rahmen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität am 2. Februar 2023 wurde ein Sachstandsbericht zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Diepholz vorgestellt. Hier wurden alle Maßnahmen hinsichtlich der Inhalte und dem Umsetzungsstand vorgestellt. Hierzu auch die Übersicht anbei. Die hier grün angeführten Maßnahmen sind umgesetzt/ verstetigt und werden durch das Klimaschutzmanagement weiter betreut. Die gelb angeführten Maßnahmen befinden sich in der Vorbereitung und wurden z.T. bereits in 2023 umgesetzt. Die rot angeführten Maßnahmen wurden nicht umgesetzt, werden jedoch größtenteils bei der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt.
Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden können.
4. Auflistung der Erfolge (THG Soll/Ist Abgleich) der abgeschlossenen Projekte aus dem Maßnahmenkatalog des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Diepholz.
Die Erfolgskontrolle erfolgt über ein Klimaschutz-Controlling, das die Umsetzung der Maßnahme und die Erreichung des in der Maßnahmen definierten Ziels erfasst. Eine THG-Bilanzierung erfolgt aktuell nicht, ist aber für das Jahr 2023 und dann über das THG-Bilanzierungstool „Klimaschutzplaner“ vorgesehen. Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gebäude, die eine direkte Treibhausgaseinsparung erzielen - z.B. Einsparungen, Erneuerbare Wärme und Strom - werden im Kommunalen Energiemanagement erfasst.
Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden können.
5. Inwieweit konnten Maßnahmen Nummer 1.5 / 1.6 / 1.9 aus dem Maßnahmenkatalog des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Diepholz bisher in Verwaltungs und Planungsaufgaben der Stadt Diepholz umgesetzt werden?
Zu 1.5: Klimaschutz ist ein Querschnittsthema und in vielen Verwaltungsaufgaben bereits gut implementiert. Eine zielgruppengerechte Information und Motivation zum ressourcensparenden und klimafreundlichen Verhalten wurde Anfang des Jahres mit der Kampagne „ENERGIESPAREN – ICH MACHE MIT!“ umgesetzt. Dabei wurden alle Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Gebäude – Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Feuerwehren und Betriebshöfe, Schulen, Sportvereine, Geflüchtete – angesprochen und ein bewusster Umgang mit Ressourcen initiiert. Des Weiteren haben die Schulen im Rahmen des Energiesparmodells „Klimaschutz im Klassenzimmer“ ein breites Angebot an Motivations- und Informationsmaterial und zeigen eines hohes Engagement als Klimaschützer. Ein Energiecoaching der Hausmeister erfolgte bereits, eine Weiterbildung der Reinigungskräfte zum Einsatz von ökologischen Reinigungsmittel steht im November noch an. Und auch die IT Mitarbeiter wurden hinsichtlich Energiesparen geschult und die energetische Optimierung des Serverraumes umgesetzt.
Zu 1.6: Die Verwaltung hat einen „10-Punkte Plan Klimaschutz“ als Leitlinie für die Bauleitplanung. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter regelmäßig im interkommunalen Austausch und nehmen an Weiterbildungen zum Thema Klimaschutz und Klimaanpassung teil. So werden neue Impulse gegeben, aber auch die Erfüllung von Pflichtaufgaben in die Verwaltung überführt.
Zu 1.9: Der Leitfaden klimafreundliche Beschaffung wurde erstellt und befindet sich aktuell in der Abstimmung.
Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden können.
6. 5.1. Gibt es hierzu ein Controlling um eine entsprechende Umsetzung zu bestärken?
Die Maßnahmen 1.5, 1.6 und 1.9 befinden sich bereits in der Umsetzung.
Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden können.
7. Nennung/Auflistung der Energie- und THG-Bilanzierung der Stadt Diepholz der Jahre 1997 - 2022 in Referenz zum Jahr 1987 wie in der Resolution des Vereins "Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V." festgelegt.
Es liegt weder eine Energie- und THG-Bilanz aus dem Referenzjahr 1987 vor, noch wurden die Daten jährlich für den Zeitraum 1997 bis 2022 erfasst.
Aktuell liegen die Daten aus 2013 (THG-Bilanz Klimaschutzkonzept) vor und eine neue Bilanzierung ist für das Bilanzjahr 2023 geplant und soll bis Anfang 2025 vorliegen.
Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden können.
Für die Beantwortung Ihrer weiteren Fragen bitten wir noch um ein wenig Geduld. Wir möchten Ihnen gern ausführliche und aktuelle Rückmeldungen geben und haben die entsprechenden Fachabteilungen eingebunden.
Gern kommen wir unaufgefordert mit den entsprechenden Erläuterungen auf Sie zu.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei weiteren Nachfragen auch persönlich im Rathaus zu kontaktieren. Wir freuen uns über Ihre Nachfragen, zeigen Sie doch Ihr großes Interesse an der Zukunft unserer Stadt Diepholz für die unser aller Herz schlägt.
Mit freundlichem Gruß