Statusbericht BER

Anfrage an: TÜV-Rheinland

- den 61-seitigen „Statusbericht“ vom 8. März 2019 zum Zustand der Anlagentechnik im Fluggastterminal des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) (vgl. Artikel „TÜV hält BER-Terminplan für stark gefährdet“ des Tagesspiegels vom 11. März 2019, https://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-tuev-haelt-ber-terminplan-fuer-stark-gefaehrdet/24210992.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den 61-seitige…
An TÜV-Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statusbericht BER [#131423]
Datum
15. April 2019 20:13
An
TÜV-Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den 61-seitigen „Statusbericht“ vom 8. März 2019 zum Zustand der Anlagentechnik im Fluggastterminal des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) (vgl. Artikel „TÜV hält BER-Terminplan für stark gefährdet“ des Tagesspiegels vom 11. März 2019, https://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-tuev-haelt-ber-terminplan-fuer-stark-gefaehrdet/24210992.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statusbericht BER“ vom 15.04.2019 (#131423) wurd…
An TÜV-Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statusbericht BER [#131423]
Datum
17. Mai 2019 02:08
An
TÜV-Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statusbericht BER“ vom 15.04.2019 (#131423) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131423 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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TÜV-Rheinland
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.05.2019, in welcher Sie sich auf eine Anfrag…
Von
TÜV-Rheinland
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.05.2019 zum Statusbericht BER
Datum
28. Mai 2019 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.05.2019, in welcher Sie sich auf eine Anfrage „Statusbericht BER [#131423]“ im Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de/> beziehen. Diesbezüglich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH im Hinblick auf ihre Prüfsachverständigentätigkeit für die sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung am Flughafen Berlin Brandenburg nicht als Behörde oder öffentliche Stelle tätig ist. Wir bitten um Verständnis, dass daher ein Anspruch nach einem Informationsfreiheitsgesetz nicht an uns gerichtet werden kann und somit können wir Ihnen keine anderweitige Auskunft zu den betreffenden Dokumenten erteilen. Zudem ist die vorgenannte Anfrage im Portal „www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de/>“ lediglich anonym hinterlegt und für uns nicht vollständig einsehbar. Mit freundlichen Grüßen