Statusberichte Rutschhang Hochmoselbrücke

16. bis 18. Statusbericht (Juli 2014-September) von Arcadis zum Projekt B50 neu Hochmoselübergang Ürzig - Zeltingen, Messtechnische Überwachung westlicher Moselhang, sowie die

Mit freundlichen Grüßen

Konzepte für den Lebensraum Erde e.V. (KLAG e.V.) - Bürgerinitiative Pro Mosel

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2014
  • Frist
    21. November 2014
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 16. bis 18. …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Betreff
Statusberichte Rutschhang Hochmoselbrücke [#7811]
Datum
20. Oktober 2014 16:50
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
16. bis 18. Statusbericht (Juli 2014-September) von Arcadis zum Projekt B50 neu Hochmoselübergang Ürzig - Zeltingen, Messtechnische Überwachung westlicher Moselhang, sowie die Mit freundlichen Grüßen Konzepte für den Lebensraum Erde e.V. (KLAG e.V.) - Bürgerinitiative Pro Mosel
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
IFG-Anfrage 7811 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
IFG-Anfrage 7811
Datum
22. Oktober 2014 09:07
Status
Warte auf Antwort
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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag #7811 Mit freundlichen Grüßen
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