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Statut / Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir die Kopie des Statuts, falls dieser Dokument bei Ihnen vorhanden ist.

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  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statut / Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten [#29568]
Datum
7. Mai 2018 15:47
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir die Kopie des Statuts, falls dieser Dokument bei Ihnen vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 07.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Das nachgefragte …
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.05.2018
Datum
9. Mai 2018 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Das nachgefragte Statut liegt uns nicht vor, da der Zuständigkeitsbereich der LfM nicht betroffen ist. Daher kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
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