Steilpfad Ecke Waidmannsluster Damm

Guten Tag Liebes Team
Habe eine Bitte.an der Ecke Steilpfad ..Weitmannsluster Damm
bildet sich immer eine große Pfütze. das man halb auf den Steilpfad gehen muss um die Strasse zu über queren .Das ist seit dem die Fahrbahn erneuert wurde.
Wäre schön wenn Sie sich der Sache mal annehmen könnten.
LG A Schulz

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 0 Follower:innen
Andreas Schulz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Andreas Schulz
Betreff
Steilpfad Ecke Waidmannsluster Damm [#212993]
Datum
17. Februar 2021 16:07
An
Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag Liebes Team Habe eine Bitte.an der Ecke Steilpfad ..Weitmannsluster Damm bildet sich immer eine große Pfütze. das man halb auf den Steilpfad gehen muss um die Strasse zu über queren .Das ist seit dem die Fahrbahn erneuert wurde. Wäre schön wenn Sie sich der Sache mal annehmen könnten. LG A Schulz
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Schulz Anfragenr: 212993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212993/ Postanschrift Andreas Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Schulz

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!