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Stelle Beitragsservice

welche Vereinigung betreibt Stelle Beitragsservice?

1. ARD-Landesrundfunkanstalten
2. oder ARD-Landesrundfunkanstalten mit ZDF und Deutschlandradio?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2017
  • Frist
    20. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche …
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stelle Beitragsservice [#24621]
Datum
16. September 2017 20:23
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Vereinigung betreibt Stelle Beitragsservice? 1. ARD-Landesrundfunkanstalten 2. oder ARD-Landesrundfunkanstalten mit ZDF und Deutschlandradio?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails an das ZDF. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsserv…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Stelle Beitragsservice [#24621] (Ticket: DE02-1553427)
Datum
19. September 2017 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails an das ZDF. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht. Die Gemeinschaftseinrichtung befindet sich in Köln. Die Gemeinschaftseinrichtung ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis zum 31. Dezember 2012 bestand. Die GEZ zog von 1976 bis 2012 die Rundfunkgebühren ein. Diese Abgaben entsprachen dem Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und waren im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegt. Der Rundfunkbeitrag wird entweder per Lastschrift (SEPA-Mandat) eingezogen oder per Überweisung bezahlt. Hierbei ist entweder die jeweilige Landesrundfunkanstalt zuständig, d.h. wenn man in Rheinland-Pfalz wohnt, nutzt man das Konto des SWR, oder man zahlt den Beitrag auf das gemeinsame Konto aller Landesrundfunkanstalten ein. Das ist das von Ihnen angegebene Konto. Mit freundlichen Grüßen
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