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Stelle Beitragsservice

bitte nennen Sie den Sektor, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte n…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stelle Beitragsservice [#25799]
Datum
23. Dezember 2017 20:27
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte nennen Sie den Sektor, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Stelle Beitragsservice [#25799]
Datum
16. Januar 2018 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. Dezember 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30189 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Verzögerung der Beantwortung ihres IFG Antrages betreffend Stelle "Beitragsservice" Sehr geehrtAntragste…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerung der Beantwortung ihres IFG Antrages betreffend Stelle "Beitragsservice"
Datum
24. Januar 2018 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle in unserem Arbeitsbereich wie auch z.T. in den Fachbereichen kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Leider ist davon auch Ihr Antrag betroffen. Unserem Bereich, der für die Bescheidung dieser Anträge zuständig ist, liegen die erfragten Informationen in der Regel nicht vor, so dass die Fachabteilungen unseres Hauses eingebunden werden müssen. Dieser Abstimmungsprozess kann im Einzelfall sehr zeitintensiv sein. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis und bitten die bereits eingetretene Verzögerung zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten und unaufgefordert diesbezüglich wieder auf Sie zukommen werden. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Beitragsservice Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 23. Dezember 2017 (unser Az.: …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Beitragsservice
Datum
12. März 2018 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 23. Dezember 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30189) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Benennung des Sektors, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde. In diesem Zusammenhang verweisen wir Sie auf den Bescheid zu unserem Verfahren 187. In diesem heißt es: „dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt.“ Erlauben Sie uns erneut den Hinweis, dass das Statistische Bundesamt keine Statistiken über Nutzerzahlen, Beitragszahler und Rundfunkgebühren erhebt. Da uns keine Informationen zu Ihrer Frage vorliegen können wir Ihnen hier leider nicht weiter helfen. Vielen Dank für Ihre Geduld. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid: Beitragsservice [#25799] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort.…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Beitragsservice [#25799]
Datum
12. März 2018 14:49
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage lautete: "bitte nennen Sie den Sektor, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde." Als Antwort geben Sie an: "Erlauben Sie uns erneut den Hinweis, dass das Statistische Bundesamt keine Statistiken über Nutzerzahlen, Beitragszahler und Rundfunkgebühren erhebt." Es geht nicht um Statistik rund um Rundfunkbeitrag, sondern um Statistik bezüglich Unternehmen, öffentlichen Stellen, usw. Unternehmen "Beitragsservice" erstellt jedes Jahr Geschäfts- / Jahresbericht und hatte im Jahr 2016 1.010 Mitarbeiter. Wie wird das Unternehmen "Beitragsservice" statistisch erfasst? Wird es als Teil von WDR betrachtet? Oder wird es dem Land NRW hinzugerechnet? Usw. Dazu gehört auch Sektor, wo dieses Unternehmen statistisch erfasst wird. Falls das Unternehmen "Beitragsservice" nicht statistisch erfasst wird, dann müsste man trotzdem 1.010 Mitarbeiter irgendwo als Mitarbeiter erfassen. Ich bitte um Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Statistisches Bundesamt
AW: IFG-Bescheid: Beitragsservice [#25799] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 23. Dezember 2017…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Beitragsservice [#25799]
Datum
15. März 2018 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 23. Dezember 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30189) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Benennung des Sektors, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde. In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen mitgeteilt, dass das Statistische Bundesamt keine Statistiken über Nutzerzahlen, Beitragszahler und Rundfunkgebühren erhebt. Sie haben uns daraufhin mit E-Mail vom 12. März 2018 folgendes erläutert: "Es geht nicht um Statistik rund um Rundfunkbeitrag, sondern um Statistik bezüglich Unternehmen, öffentlichen Stellen, usw. Unternehmen "Beitragsservice" erstellt jedes Jahr Geschäfts- / Jahresbericht und hatte im Jahr 2016 1.010 Mitarbeiter. Wie wird das Unternehmen "Beitragsservice" statistisch erfasst? Wird es als Teil von WDR betrachtet? Oder wird es dem Land NRW hinzugerechnet? Usw. Dazu gehört auch Sektor, wo dieses Unternehmen statistisch erfasst wird. Falls das Unternehmen "Beitragsservice" nicht statistisch erfasst wird, dann müsste man trotzdem 1.010 Mitarbeiter irgendwo als Mitarbeiter erfassen." Wir haben hierzu noch einmal fachliche Rücksprache gehalten und teilen Ihnen folgendes mit: Es ist uns nicht möglich, Information explizit zum Beitragsservice weiter zu geben. Selbst die Information, ob es sich hierbei um ein Unternehmen oder einen Betrieb handelt, wäre schon eine Einzelangabe, die der statistischen Geheimhaltung unterliegt. Das sogenannte Statistikgeheimnis ist in § 16 Abs. 1 BStatG normiert. Die Vorschrift lautet: "Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, sind von den Amtsträgern und Amtsträgerinnen und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, die mit der Durchführung von Bundesstatistiken betraut sind, geheim zu halten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist." Wir dürfen daher Ihre Fragen nicht mit Einzelangaben zum Beitragsservice beantworten. Wir bedauern, dass wir Ihnen keine andere Antwort geben können, und hoffen auf Ihr Verständnis. Vielleicht hilft Ihnen jedoch Wikipedia, einige Ihrer Fragen zu beantworten. Dem Wikipedia-Artikel zum Beitragsservice können Sie zur Unternehmensfrage beispielsweise folgendes entnehmen: "Einerseits ist der Beitragsservice keine juristische Person, weil ihm kein Gesetz die Rechtsfähigkeit verleiht. Andererseits spiegelt der innere Aufbau des Beitragsservice den charakteristischen inneren Aufbau kommunaler Zweckverbände wider, die ihrerseits aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Grundlagen juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Der Beitragsservice soll die Verwaltung des Abgabenaufkommens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übernehmen. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird. Seiner Rechtsnatur nach handelt es sich bei dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beitragsservice und den Rundfunkanstalten um ein Beleihungsrechtsverhältnis, da der Beitragsservice gemäß § 10 Absatz 7 RBStV hoheitliche Aufgaben, Rechte und Pflichten für die Rundfunkanstalten wahrnimmt." Dort steht ebenfalls, dass der WDR eines von mehreren Mitgliedern des Beitragsservice ist. Die Mitarbeiterzahlen des Beitragsservice werden ebenfalls genannt. Sie finden diese Informationen unter folgendem link: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_D… Wir hoffen, dass diese öffentlich zugänglichen Informationen Ihnen zumindest ein wenig weiterhelfen können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.