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Stelle "Zentraler Beitragsservice"

Stelle "Beitragsservice" und Landesrundfunkanstalten verweisen immer wieder auf Internetadresse: rundfunkbeitrag.de

1. Will man Informationen, muss man sich zwangsläufig nicht ans Rundfunk wenden, sondern ins Internet. Aus welchem Grund werden Informationen bezüglich Rundfunkbeitrag nicht über das Fernsehen verbreitet, sondern man zwingend auf andere Quellen (wie Internet) angewiesen ist?

2. Stelle "Beitragsservice" und Landesrundfunkanstalten gehen noch weiter und geben an, dass Tatsache, dass Informationen woanders (im Internet) präsent sind, für Fernsehzuschauer übers Fernsehen nicht verbreitet werden brauchen. Ein Fernsehzuschauer muss, um Information zu bekommen, als Internetnutzer bei Internetprovider Internetdienste dafür einkaufen. Bitte erklären Sie diese Situation.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2017
  • Frist
    26. September 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stell…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stelle "Zentraler Beitragsservice" [#24416]
Datum
23. August 2017 19:50
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stelle "Beitragsservice" und Landesrundfunkanstalten verweisen immer wieder auf Internetadresse: rundfunkbeitrag.de 1. Will man Informationen, muss man sich zwangsläufig nicht ans Rundfunk wenden, sondern ins Internet. Aus welchem Grund werden Informationen bezüglich Rundfunkbeitrag nicht über das Fernsehen verbreitet, sondern man zwingend auf andere Quellen (wie Internet) angewiesen ist? 2. Stelle "Beitragsservice" und Landesrundfunkanstalten gehen noch weiter und geben an, dass Tatsache, dass Informationen woanders (im Internet) präsent sind, für Fernsehzuschauer übers Fernsehen nicht verbreitet werden brauchen. Ein Fernsehzuschauer muss, um Information zu bekommen, als Internetnutzer bei Internetprovider Internetdienste dafür einkaufen. Bitte erklären Sie diese Situation.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag #24416 "Zentraler Beitragsservice" Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag #24416 "Zentraler Beitragsservice"
Datum
1. September 2017 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
328,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Anträge #24475 #24476 #24503 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anträge #24475 #24476 #24503
Datum
27. September 2017 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
275,7 KB
geschwärzt
305,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem LTranspG vom 16.09.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang. Mit fre…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG vom 16.09.2017
Datum
13. Oktober 2017 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
421,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.