Stelle "Zentraler Beitragsservice"
- Anfrage an:
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Information nicht vorhanden
- Zusammenfassung der Anfrage
Stelle "Beitragsservice" und Landesrundfunkanstalten verweisen immer wieder auf Internetadresse: rundfunkbeitrag.de
1. Will man Informationen, muss man sich zwangsläufig nicht ans Rundfunk wenden, sondern ins Internet. Aus welchem Grund werden Informationen bezüglich Rundfunkbeitrag nicht über das Fernsehen verbreitet, sondern man zwingend auf andere Quellen (wie Internet) angewiesen ist?
2. Stelle "Beitragsservice" und Landesrundfunkanstalten gehen noch weiter und geben an, dass Tatsache, dass Informationen woanders (im Internet) präsent sind, für Fernsehzuschauer übers Fernsehen nicht verbreitet werden brauchen. Ein Fernsehzuschauer muss, um Information zu bekommen, als Internetnutzer bei Internetprovider Internetdienste dafür einkaufen. Bitte erklären Sie diese Situation.
Korrespondenz
-
Frist – 26.09.2017
- 23. Aug 2017
- 02. Sep
- 13. Sep
- 23. Sep
- 13. Okt 2017
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Stelle "Zentraler Beitragsservice" [#24416]
- Datum
- 23. August 2017 19:50
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Ihr Antrag #24416 "Zentraler Beitragsservice"
- Datum
- 1. September 2017 09:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Anträge #24475 #24476 #24503
- Datum
- 27. September 2017 10:29
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem LTranspG vom 16.09.2017
- Datum
- 13. Oktober 2017 10:22
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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