Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

gemäß § 187 Abs. 4 SGB IX richtet die Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung der ihr in diesem Teil und der ihr im Dritten Buch zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben übertragenen Aufgaben in allen Agenturen für Arbeit besondere Stellen ein.

Bitte senden Sie mir diese bundesweite Liste der besondere Stellen, die in allen Agenturen für Arbeit zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingerichtet wurden bzw. einen Link zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG Guten Tag, gemäß § 187 Abs. 4 SGB IX richtet die Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung d…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX [#294109]
Datum
3. Dezember 2023 22:39
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, gemäß § 187 Abs. 4 SGB IX richtet die Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung der ihr in diesem Teil und der ihr im Dritten Buch zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben übertragenen Aufgaben in allen Agenturen für Arbeit besondere Stellen ein. Bitte senden Sie mir diese bundesweite Liste der besondere Stellen, die in allen Agenturen für Arbeit zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingerichtet wurden bzw. einen Link zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294109/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbe…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
AW: Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX [#294109]
Datum
11. Januar 2024 21:48
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ vom 03.12.2023 (#294109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund. Die bisherige Ko…
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109]
Datum
16. Januar 2024 08:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294109/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 294109.pdf Anfragenr: 294109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294109/
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Datum
17. Januar 2024 14:24
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Datum
30. Januar 2024 09:59
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich stimme der Weitergabe meiner E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> an die…
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
30. Januar 2024 13:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr << Anrede >> ich stimme der Weitergabe meiner E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> an die Bundesagentur für Arbeit zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Ihre Vermittlungsbitte beim Bundesbeauftragten für Datenschutz u…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Ihre Vermittlungsbitte beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datum
1. Februar 2024 14:33
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich mit Schreiben vom 17.01.2024 aufgrund Ihrer dort eingereichten Vermittlungsbitte an die Bundesagentur für Arbeit (BA) gewendet. Gerne möchten wir Ihr Anliegen klären. Mit dem BfDI sind wir dahingehend verblieben, dass wir Ihnen direkt eine Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen zukommen lassen und den BfDI davon in Kenntnis zu setzen (vgl. Cc). Der BfDI hat uns mit Ihrem Einverständnis auch Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse bei dem externen Portal fragdenstaat.de mitgeteilt, damit wir direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. Zunächst möchten wir unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Sie sowohl zu Ihrem ursprünglichen IFG- Antrag vom 03.12.2023 als auch auf Ihre Erinnerung vom 11.01.2024 hin keine Antwort von der BA erhalten haben. Leider können wir nicht mehr nachvollziehen, an welche Adresse der BA das Portal fragdenstaat.de Ihre E-Mail weitergeroutet hat. Feststellen können wir lediglich, dass Ihr Antrag und die Erinnerung die für die Bearbeitung zuständige Stelle in der BA nicht erreicht haben. In der Sache kann ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Auskunft erteilen: Eine bundesweite Liste der Stellen, die in den Agenturen für Arbeit zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingerichtet wurden, existiert nicht. Hintergrund ist, dass die Agenturen für Arbeit dezentral entscheiden, wie sie sich dahingehend hausintern organisieren. Je nach Größe des Agenturbezirkes bzw. Höhe des Kundenaufkommens wird dezentral entschieden, ob entweder eigenständige Reha und/oder SB-Teams oder Mischteams gebildet werden, in welchen die spezifischen Reha/SB- Aufgaben mit anderen operativen Aufgaben zusammengefasst werden. Dies ist von verschiedenen Faktoren, beispielsweise der Mitarbeiteranzahl und den Leitungsspannen je Teamleitung abhängig. Zur Verfügung stellen können wir Ihnen eine Liste aller Dienststellen der BA: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/dienststellen/dienststellen-der-bundesagentur-fuer-arbeit Bei konkreten Fragen empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Anliegen an die örtlich zuständige Dienststelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Februar 2024 07:36
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11292-2024anfragepetentzurinformationenbaf-arbeit.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 01.02.2024 und die darin enthaltenen Informat…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
5. Februar 2024 14:36
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 01.02.2024 und die darin enthaltenen Informationen. Ich bedauere die Unannehmlichkeiten, die durch die fehlende Antwort auf meinen IFG-Antrag vom 03.12.2023 und meine Erinnerung vom 11.01.2024 entstanden sind. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich meinen IFG-Antrag und die Erinnerung an die E-Mail-Adresse des BA <<E-Mail-Adresse>>, die ich der Homepage des BA unter https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner entnommen habe, über den Portal fragdenstaat.de gesendet habe. Es ist bedauerlich, dass meine Anliegen die für die Bearbeitung zuständige Stelle in der BA nicht erreicht haben. Ich hoffe, dass solche Kommunikationsprobleme in Zukunft vermieden werden können. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der dezentralen Organisation der Agenturen für Arbeit keine bundesweite Liste der Stellen existiert, die für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zuständig sind. Die interne Organisation scheint von verschiedenen Faktoren, wie der Mitarbeiteranzahl und den Leitungsspannen je Teamleitung, abhängig zu sein. Für den bereitgestellten Link zur Liste aller Dienststellen der BA bin ich Ihnen dankbar. Allerdings muss ich feststellen, dass ich in den örtlich zuständigen Dienststellen leider keine qualifizierte Beratung erhalten habe, die sowohl die Vermittlung von behinderten und schwerbehinderten Menschen als auch von Arbeitgebern betrifft. Es entstand bei mir der Eindruck, dass sich niemand für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verantwortlich sieht. Vor diesem Hintergrund sehe ich mich veranlasst, meinen IFG-Antrag aufrechtzuerhalten und ersuche Sie erneut, mir die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen in allen Agenturen für Arbeit mitzuteilen, die für die Durchführung der Aufgaben zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verantwortlich sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294109/
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre freundliche E-Mail vom 05.02.2024. Wie wir Ihnen be…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
6. Februar 2024 10:38
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre freundliche E-Mail vom 05.02.2024. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, ist eine bundesweite Liste der Stellen, die in den Agenturen für Arbeit zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingerichtet wurden, als amtliche Information nicht vorhanden. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf die Erstellung nicht bereits vorhandener Informationen. Daher kann ich Ihrem Wunsch auf Zurverfügungstellung einer bundesweiten Liste nicht entsprechen. In der Sache entnehme ich Ihrer E-Mail, dass Sie sich in Ihrer örtlich für Sie zuständigen Dienststellen bedauerlicherweise nicht gut beraten fühlen. Dieses Problem ließe sich auch mit Hilfe einer bundesweiten Ansprechpartnerliste nicht lösen, da andere Dienststellen für Ihre Anliegen keine Zuständigkeit übernehmen können. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit wenden: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/kundenreaktionsmanagement. Das Kundenreaktionsmanagement ist dafür zuständig, Beschwerden entgegenzunehmen und einer Lösung zuzuführen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider habe ich inzwischen keine Informationen von der Bundesagentur für Arbeit über…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
19. Februar 2024 08:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr << Anrede >> leider habe ich inzwischen keine Informationen von der Bundesagentur für Arbeit über die Stellen erhalten, die für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zuständig sind. Da die Bundesagentur für Arbeit angibt, dass eine bundesweite Liste nicht vorhanden ist, beantrage ich, mir die Kontaktdaten der entsprechenden Stellen in den Agenturen für Arbeit in den folgenden Orten auf andere Weise zur Verfügung zu stellen, Aachen, Aalen, Münster, Annaberg-Buchholz, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Fulda, Bad Homburg, Bad Kreuznach, Bad Oldesloe, Balingen, Bamberg, Bautzen, Hof, Bergisch-Gladbach, Berlin-Mitte, Berlin-Nord, Berlin-Süd, Bernburg, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Brühl, Celle, Chemnitz, Coesfeld, Cottbus, Darmstadt, Deggendorf, Detmold, Donauwörth, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Eberswalde, Elmshorn, Leer, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt am Main, Frankfurt am Oder, Freiberg, Freiburg, Freising, Fürth, Gelsenkirchen, Gießen, Göppingen, Göttingen, Gotha, Greifswald, Hagen, Halberstadt, Halle, Hamburg, Hameln, Hamm, Hanau, Hannover, Heide, Heidelberg, Heilbronn, Helmstedt, Herford, Hildesheim, Ingolstadt, Iserlohn, Jena, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kassel, Kempten, Kiel, Koblenz-Mayen, Köln, Konstanz, Korbach, Krefeld, Landau, Landshut, Leipzig, Limburg, Lörrach, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Lübeck, Lüneburg, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, Soest, Mettmann, Mönchengladbach, Montabaur, München, Nagold, Neubrandenburg, Neumünster, Neuruppin, Neuwied, Nienburg-Verden, Nordhausen, Nordhorn, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach, Offenburg, Oldenburg, Oschatz, Osnabrück, Paderborn, Passau, Pirna, Plauen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Rheine, Riesa, Rosenheim, Rostock, Villingen-Schwenningen, Saarbrücken, Sangerhausen, Schwäbisch Hall, Schwandorf, Schweinfurt, Schwerin, Siegen, Wuppertal, Stade, Stralsund, Stuttgart, Suhl, Traunstein, Trier, Ulm, Vechta, Waiblingen, Weiden, Weilheim, Weißenfels, Wesel, Wiesbaden, Würzburg, Zwickau. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Betreff versteckt
Datum
26. Februar 2024 08:41
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18423-2024antwortanpetentzurmail19-februar2024.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich keine Informationen über die Stellen erhalten, die für die Durchfüh…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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IFG-Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
28. Februar 2024 14:32
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich keine Informationen über die Stellen erhalten, die für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zuständig sind. Da die Bundesagentur für Arbeit angibt, dass eine bundesweite Liste nicht vorhanden ist, beantrage ich, mir die Kontaktdaten der entsprechenden Stellen in den Agenturen für Arbeit in den folgenden Orten auf andere Weise zur Verfügung zu stellen, Aachen, Aalen, Münster, Annaberg-Buchholz, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Fulda, Bad Homburg, Bad Kreuznach, Bad Oldesloe, Balingen, Bamberg, Bautzen, Hof, Bergisch-Gladbach, Berlin-Mitte, Berlin-Nord, Berlin-Süd, Bernburg, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Brühl, Celle, Chemnitz, Coesfeld, Cottbus, Darmstadt, Deggendorf, Detmold, Donauwörth, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Eberswalde, Elmshorn, Leer, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt am Main, Frankfurt am Oder, Freiberg, Freiburg, Freising, Fürth, Gelsenkirchen, Gießen, Göppingen, Göttingen, Gotha, Greifswald, Hagen, Halberstadt, Halle, Hamburg, Hameln, Hamm, Hanau, Hannover, Heide, Heidelberg, Heilbronn, Helmstedt, Herford, Hildesheim, Ingolstadt, Iserlohn, Jena, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kassel, Kempten, Kiel, Koblenz-Mayen, Köln, Konstanz, Korbach, Krefeld, Landau, Landshut, Leipzig, Limburg, Lörrach, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Lübeck, Lüneburg, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, Soest, Mettmann, Mönchengladbach, Montabaur, München, Nagold, Neubrandenburg, Neumünster, Neuruppin, Neuwied, Nienburg-Verden, Nordhausen, Nordhorn, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach, Offenburg, Oldenburg, Oschatz, Osnabrück, Paderborn, Passau, Pirna, Plauen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Rheine, Riesa, Rosenheim, Rostock, Villingen-Schwenningen, Saarbrücken, Sangerhausen, Schwäbisch Hall, Schwandorf, Schweinfurt, Schwerin, Siegen, Wuppertal, Stade, Stralsund, Stuttgart, Suhl, Traunstein, Trier, Ulm, Vechta, Waiblingen, Weiden, Weilheim, Weißenfels, Wesel, Wiesbaden, Würzburg, Zwickau. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294109/
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Indem Sie nun - in Modifikation I…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: IFG-Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
4. März 2024 14:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Indem Sie nun - in Modifikation Ihres bisherigen Anliegens - beantragen, die einzelnen Kontaktdaten der Stellen zu erhalten, die in den von Ihnen bundesweit benannten Agenturen für Arbeit für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zuständig sind, beantragen Sie nichts anderes als wiederum die Zurverfügungstellung einer Übersicht/Liste. Wie Ihnen bereits erläutert wurde, ist eine solche Übersicht/Liste in der Zentrale der BA nicht als amtliche Information vorhanden. Feste Stellen gibt es zudem nicht. Die Agenturen für Arbeit organisieren sich dezentral und nehmen die Aufgaben teilweise auch in Mischteams wahr. Ihrem Anliegen kann daher weiterhin nicht entsprochen werden. Auf die bisher geführte Korrespondenz zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Ihnen sowie auf das abgeschlossene Vermittlungsverfahren beim BfDI wird Bezug genommen. Wie ebenfalls bereits erläutert, ist für Sie aufgrund des Ortsprinzips nur die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort zuständig. Andere Agenturen für Arbeit können Ihre leistungsbezogenen Anliegen nicht annehmen oder Sie dazu beraten. Soweit Sie nicht zufrieden sein sollten mit der Bearbeitung Ihres leistungsbezogenen Anliegens durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit, können Sie sich an die zuständige Regionaldirektion, an das Kundenreaktionsmanagement der BA oder an die Geschäftsführung der zuständigen Agentur für Arbeit wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109]
Datum
27. März 2024 16:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294109/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 294109.pdf - 2024-01-17_1-5396-2024eingangsbesttigung.pdf - 2024-01-17_1-datenschutzerklrung.pdf - 2024-01-30_1-9803-2024bitteumbermittlungserlaubnise-mailanpetent.pdf - 2024-02-02_1-11292-2024anfragepetentzurinformationenbaf-arbeit.pdf - 2024-02-26_1-18423-2024antwortanpetentzurmail19-februar2024.pdf Anfragenr: 294109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294109/
Bundesagentur für Arbeit
Sehr [geschwärzt], der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat der Bundesa…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: IFG-Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
17. April 2024 10:48
Status
Sehr [geschwärzt], der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit E-Mail vom 09.04.2024 mitgeteilt, dass Sie sich im Nachgang an unsere letzte Korrespondenz vom 04.03.2024 erneut mit einer Vermittlungsbitte an ihn gewendet haben. Der BfDI schlägt der BA vor, Ihnen die Zusendung eines förmlichen Ablehnungsbescheids anzubieten, gegen den Sie Widerspruch und ggf. Klage einlegen könnten. Da die von Ihnen gewünschte Information weiterhin nicht vorhanden ist, sondern erst erhoben werden müsste, kann Ihrem Anliegen nach wie vor nicht entsprochen werden. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht keine Informationsbeschaffungspflicht. Sollten Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um Zusendung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese können Sie auch gerne schriftlich einreichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundesagentur für Arbeit Zentrale/RCE Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg [geschwärzt] Nachricht----- Von: _BA-Zentrale-RCE-Recht Gesendet: Montag, 4. März 2024 14:36 [geschwärzt] '[geschwärzt] [#[geschwärzt]]' <[geschwärzt]> Betreff: AW: IFG-Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#[geschwärzt]] # [geschwärzt]#[geschwärzt] [#[geschwärzt]] Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Indem Sie nun - in Modifikation Ihres bisherigen Anliegens - beantragen, die einzelnen Kontaktdaten der Stellen zu erhalten, die in den von Ihnen bundesweit benannten Agenturen für Arbeit für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zuständig sind, beantragen Sie nichts anderes als wiederum die Zurverfügungstellung einer Übersicht/Liste. Wie Ihnen bereits erläutert wurde, ist eine solche Übersicht/Liste in der Zentrale der BA nicht als amtliche Information vorhanden. Feste Stellen gibt es zudem nicht. Die Agenturen für Arbeit organisieren sich dezentral und nehmen die Aufgaben teilweise auch in Mischteams wahr. Ihrem Anliegen kann daher weiterhin nicht entsprochen werden. Auf die bisher geführte Korrespondenz zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Ihnen sowie auf das abgeschlossene Vermittlungsverfahren beim BfDI wird Bezug genommen. Wie ebenfalls bereits erläutert, ist für Sie aufgrund des Ortsprinzips nur die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort zuständig. Andere Agenturen für Arbeit können Ihre leistungsbezogenen Anliegen nicht annehmen oder Sie dazu beraten. Soweit Sie nicht zufrieden sein sollten mit der Bearbeitung Ihres leistungsbezogenen Anliegens durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit, können Sie sich an die zuständige Regionaldirektion, an das Kundenreaktionsmanagement der BA oder an die Geschäftsführung der zuständigen Agentur für Arbeit wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundesagentur für Arbeit Zentrale/RCE Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 17.04.2024. Ich habe Ihre Nachricht zur Kenntn…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage „Stellen zur Durchführung der zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben iSd § 187 Abs. 4 SGB IX“ [#294109] # IFG-720/003 II#0376 [#294109]
Datum
17. April 2024 12:13
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 17.04.2024. Ich habe Ihre Nachricht zur Kenntnis genommen und verstehe, dass Sie meiner Anfrage bezüglich Informationen zu den Stellen gemäß § 187 Abs. 4 SGB IX zur Durchführung der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in Agenturen für Arbeit, insbesondere nach Organigrammen der örtlichen Agenturen für Arbeit, die solche Stellen verzeichnen, nicht nachkommen können. Sie führen an, dass die von mir gewünschten Informationen weiterhin nicht vorhanden sind, sondern erst erhoben werden müssten, und dass meinem Anliegen nach wie vor nicht entsprochen werden kann. Sie weisen darauf hin, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz keine Informationsbeschaffungspflicht besteht. Ich möchte jedoch auf § 11 Abs. 2 und 3 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hinweisen, der besagt, dass Organisations- und Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen sind und in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden sollen. Ich verstehe, dass es keine Informationsbeschaffungspflicht gibt, aber ich bin der Ansicht, dass die Erstellung eines Organigramms im Einklang mit den Veröffentlichungspflichten gemäß § 11 IFG steht. Sollten Sie weiterhin nicht in der Lage sein, meinem Anliegen nachzukommen, bitte ich um die Zusendung eines förmlichen Ablehnungsbescheids. Meine zustellungsfähige Postanschrift ist an die Nachricht angehängt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294109/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>