Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen Anteilen

- Stellenplan des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wobei keine absoluten Anzahlen an Planstellen und Dienstposten gefordert sind, sondern lediglich eine prozentuale Einteilung gefordert wird, welche angibt, dass beispielsweise 30 % der Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz im höheren Dienst sind oder das 45 % der Dienstposten im gehobenen Dienst nach A13 bewertet sind.

Die Geheimhaltungspflicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird dadurch in keiner Weise verletzt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
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Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Stellenplan de…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen Anteilen [#17212]
Datum
29. Juni 2016 16:51
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Stellenplan des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wobei keine absoluten Anzahlen an Planstellen und Dienstposten gefordert sind, sondern lediglich eine prozentuale Einteilung gefordert wird, welche angibt, dass beispielsweise 30 % der Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz im höheren Dienst sind oder das 45 % der Dienstposten im gehobenen Dienst nach A13 bewertet sind. Die Geheimhaltungspflicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird dadurch in keiner Weise verletzt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller
Marcel Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Marcel Müller
Betreff
AW: Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen Anteilen [#17212]
Datum
3. August 2016 18:32
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen Anteilen“ vom 29.06.2016 (#17212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller Anfragenr: 17212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Müller
Marcel Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Marcel Müller
Betreff
AW: AW: Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen Anteilen [#17212]
Datum
11. August 2016 15:43
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenplan, aufgeschlüsselt nach prozentualen Anteilen“ vom 29.06.2016 (#17212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller Anfragenr: 17212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Müller

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Bundesamt für Verfassungsschutz
Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
Anfrage
Datum
17. August 2016 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen