Stellenprofile

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Gem. § 18 BbesG sind die Stellen für Beamte sachgerecht zu bewerten und entsprechend einer Besoldungsgruppe zuzuordnen. Entsprechendes gilt für Tarifbeschäftigte (§§ 12/13 TVöD).
Ich bitte deshalb um Zusendung der Richtlinien zur Einrichtung und Bewertung von Stellen innerhalb des Bereiches des AA für Beamte und Beschäftige der Zentrale, der Auslandsvertretungen und der lokalen Mitarbeiter.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen an <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2017
  • Frist
    28. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gem. § 18 BbesG …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenprofile [#20073]
Datum
25. Januar 2017 14:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gem. § 18 BbesG sind die Stellen für Beamte sachgerecht zu bewerten und entsprechend einer Besoldungsgruppe zuzuordnen. Entsprechendes gilt für Tarifbeschäftigte (§§ 12/13 TVöD). Ich bitte deshalb um Zusendung der Richtlinien zur Einrichtung und Bewertung von Stellen innerhalb des Bereiches des AA für Beamte und Beschäftige der Zentrale, der Auslandsvertretungen und der lokalen Mitarbeiter. Bitte senden Sie mir die Unterlagen an <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage Stellenprofile, Vg. Nr.: 16-2017
Datum
27. Januar 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem I…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG Anfrage Stellenprofile, Vg. Nr. 16-2017
Datum
10. Februar 2017 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.02.2017. Ich hatte nicht vor, die Recht…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage Stellenprofile, Vg. Nr. 16-2017 [#20073]
Datum
10. Februar 2017 23:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.02.2017. Ich hatte nicht vor, die Rechtsmässigkeit des Dienstpostenbewertungsverfahrens zu kritisieren. Für den Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2017 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rs20151216_2bvr195813.html) bedanke ich mich jedoch, da mir dieses interessante Urteil bislang nicht bekannt war. Allerdings gibt es unabhängig von der Frage der Bewertung im Auswärtigen Amt Richtlinien über die Stellenbeschreibung und die Einrichtung von Dienstposten. Ich gehe nicht davon aus, dass das Auswärtige Amt im Rahmen der Haushaltsberatungen pauschliert eine bestimmte Anzahl von Stellen beantragt, sondern hinter der Anmeldung von Stellen ein bestimmtes Konzept und Genehmigungsverfahren liegt. Hintergrund hierfür ist u.a., dass im Bundeshaushalt (zuletzt Bundestags-Drucksache 18/9200, S. 106 ff. des Einzelplanes 05 Auswärtiges Amt) nicht Stellen im Bündelungsverfahren genehmigt sind, sondern diese durchaus einzelnen Besoldungs- und Tarifgruppen zugeordnet sind. Darüber hinaus gebietet auch die Wirtschaftlichkeit, dass hinter jeder Position ganz unabhängig von der Einwertung eine bestimmte Aufgabe liegen muss und die Stellenbemessung zu einer Organisationseinheit auf der Basis bestimmter Kriterien erfolgt. Darüber hinaus bedarf jeder Beamte und Tarifbeschäftigte eine Stellenbeschreibung. Dies geht unabhängig vom Bündelungsverfahren auch aus den gesetzlichen Bestimmungen hervor. Bitte senden Sie mir deshalb ergänzend die Verfahrensregelung für die Einstellung von Stellen zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> In Ergaenzung meiner Email vom 10.02.2017 darf ich auf die Auskunft der Finan…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage Stellenprofile, Vg. Nr. 16-2017 [#20073]
Datum
14. Februar 2017 09:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> In Ergaenzung meiner Email vom 10.02.2017 darf ich auf die Auskunft der Finanzbehoerde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 06.02.2017 (https://fragdenstaat.de/a/20072) verweisen. Es geht um ein Dokument bzw. Richtlinien, die denen fuer die Verwaltung der Hansestadt gleichkommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenprofile“ vom 25.01.2017 (#20073) wurde …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage Stellenprofile, Vg. Nr. 16-2017 [#20073]
Datum
13. März 2017 19:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenprofile“ vom 25.01.2017 (#20073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenprofile“ vom 25.01.2017 (#20073) wurde …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage Stellenprofile, Vg. Nr. 16-2017 [#20073]
Datum
3. April 2017 09:36
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenprofile“ vom 25.01.2017 (#20073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>