Stellenschlüssel der Pflege- und Erziehungsdienstes im Maßregelvollzug

Kann man den Stellenschlüssel der Pflege- und Erziehungsdienstes im Maßregelvollzug in NRW erhöhen? Woran wird der Stellenplan im Maßregelvollzug berechnet und wie könnte man diesen erhöhen?

Ich arbeite im Maßregelvollzug und der hier geltende Stellenplan von 50 Stellen plus die kleine zusätzliche Zahl an Stellen durch das QS Projekt reicht nicht mehr aus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Jan Oliver Beer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jan Oliver Beer
Betreff
Stellenschlüssel der Pflege- und Erziehungsdienstes im Maßregelvollzug [#279984]
Datum
29. Mai 2023 11:27
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann man den Stellenschlüssel der Pflege- und Erziehungsdienstes im Maßregelvollzug in NRW erhöhen? Woran wird der Stellenplan im Maßregelvollzug berechnet und wie könnte man diesen erhöhen? Ich arbeite im Maßregelvollzug und der hier geltende Stellenplan von 50 Stellen plus die kleine zusätzliche Zahl an Stellen durch das QS Projekt reicht nicht mehr aus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Oliver Beer Anfragenr: 279984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279984/ Postanschrift Jan Oliver Beer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Oliver Beer

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Beer, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29. Mai 2023. Sie erkundigen sich mit dieser nach de…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Stellenschlüssel der Pflege- und Erziehungsdienstes im Maßregelvollzug [#279984]
Datum
15. Juni 2023 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beer, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29. Mai 2023. Sie erkundigen sich mit dieser nach den Möglichkeiten, das Stellenkontingent des Pflege- und Erziehungsdienstes im Maßregelvollzug in NRW in der Klinik, in der Sie arbeiten, zu erhöhen. Sie bitten um Auskunft dazu, wie der Stellenplan bemessen wird und ob er veränderbar ist. In NRW erhalten die Kliniken, in denen strafrechtsbezogene Unterbringungen vollzogen werden, gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Ermittlung des Personalbedarfs und die Finanzierung des Maßregelvollzugs (Finanzierungsverordnung MRV NRW) ein Budget, das der zuständige Träger mit dem für den Maßregelvollzug zuständigen Ministerium (MAGS) vereinbart. Dieses orientiert sich an den Anmeldungen des Trägers. Ich rege daher an, dass Sie Ihre Fragen dem Träger der Klinik, in der Sie arbeiten, zukommen lassen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen