Stellplatzmöglichkeiten E-Scooter

An welchen öffentlichen Orten dürfen im Hamburger Stadtgebiet E-Scooter abgestellt werden und für welchen Zeitraum gilt diese Erlaubnis?
Wird dies kontrolliert und wenn ja, von wem?
Gab es bereits festgestellte Ordnungswidrigkeiten in Hamburg durch geparkte E-Scooter?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellplatzmöglichkeiten E-Scooter [#207824]
Datum
4. Januar 2021 16:10
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
An welchen öffentlichen Orten dürfen im Hamburger Stadtgebiet E-Scooter abgestellt werden und für welchen Zeitraum gilt diese Erlaubnis? Wird dies kontrolliert und wenn ja, von wem? Gab es bereits festgestellte Ordnungswidrigkeiten in Hamburg durch geparkte E-Scooter?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207824/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir können Ihnen lediglich hinsichtlich Ihrer …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Stellplatzmöglichkeiten E-Scooter [#207824]
Datum
12. Januar 2021 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir können Ihnen lediglich hinsichtlich Ihrer Frage nach den Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mitteilen, dass im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog kein Tatbestand zu Verstößen des ruhenden Verkehrs mit Elektrokleinstfahrzeugen enthalten ist. Die von Ihnen im Übrigen erbetenen Dokumente / Informationen liegen der Behörde für Inneres und Sport jedoch nicht vor. Bitte wenden Sie sich insoweit an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der Freien und Hansestadt Hamburg (<<E-Mail-Adresse>>) Mit freundlichen Grüßen