Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Stellungnahme der Bundesregierung zu 1 BvL 9/21

Stellungnahme der Bundesregierung zum konkreten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 9/21) gem. §§ 82 BVerfGG i.V.m. § 77 Nr. 1 BVerfGG bezüglich der verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme der Bundesregierung zum…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der Bundesregierung zu 1 BvL 9/21 [#278943]
Datum
15. Mai 2023 16:19
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der Bundesregierung zum konkreten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 9/21) gem. §§ 82 BVerfGG i.V.m. § 77 Nr. 1 BVerfGG bezüglich der verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/278943/upload/4087b0f522c12b9b4e69a379447bf0b45bee7856/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen auf elektronischem Weg den Bescheid zu Ihre…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Stellungnahme der Bundesregierung zu 1 BvL 9/21 [#278943]
Datum
5. Juni 2023 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
802,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen auf elektronischem Weg den Bescheid zu Ihrem nachstehenden Antrag auf Informationszugang vom 15. Mai 2023. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.