Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland im EuGH-Verfahren Rechtssache C‑299/17

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die Bundesrepublik hat an dem inzwischen abgeschlossenen Verfahren VG Media gegen Google vor dem EuGH (Rechtssache C‑299/17) eine Stellungnahme abgegeben. Ich bitte um die Zusendung der Unterlagen für diese Stellungnahme, also inklusive der Ressortabstimmung des BMJV und interner Aufzeichnungen über diese Stellungnahme.

Ich bitte zudem um die Zusendung von Informationen in Ihrem Haus über die Auswertung, Beurteilung und sonstige Arbeit mit den anderen Stellungnahmen, die durch die Europäische Kommission und andere Beteiligte an dem Verfahren vor dem EuGH eingegangen sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesr…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Stellungnahme der Bundesrepublik << Adresse entfernt >> im EuGH-Verfahren Rechtssache C‑299/17 [#166686]
Datum
16. September 2019 10:50
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesrepublik hat an dem inzwischen abgeschlossenen Verfahren VG Media gegen Google vor dem EuGH (Rechtssache C‑299/17) eine Stellungnahme abgegeben. Ich bitte um die Zusendung der Unterlagen für diese Stellungnahme, also inklusive der Ressortabstimmung des BMJV und interner Aufzeichnungen über diese Stellungnahme. Ich bitte zudem um die Zusendung von Informationen in Ihrem Haus über die Auswertung, Beurteilung und sonstige Arbeit mit den anderen Stellungnahmen, die durch die Europäische Kommission und andere Beteiligte an dem Verfahren vor dem EuGH eingegangen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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Bundesamt für Justiz
Stellungnahme der Bundesregierung im EuGH-Verfahren Rechtssache C 299/17 Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1425/2019 Sehr …
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Stellungnahme der Bundesregierung im EuGH-Verfahren Rechtssache C 299/17
Datum
19. September 2019 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1425/2019 Sehr geehrter Herr Schindler, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 16. September 2019, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Übersendung der Stellungnahme der Bundesregierung (einschließlich der Ressortabstimmung des BMJV und interner Aufzeichnungen über diese Stellungnahme) in dem zwischenzeitlich vor dem EuGH abgeschlossenen Verfahren C 299/17 der Verwertungsgesellschaft Media gegen Google (Rechtssache C 299/17) sowie um Zuleitung des weiteren einschlägigen Schriftverkehrs gebeten haben. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen dem Bundesamt für Justiz nicht vor. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das innerhalb der Bundesregierung zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu wenden. Die postalische Anschrift des Ministeriums lautet: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin. Sie können sich auch per E-Mail an das Ministerium wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen