Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland im EuGH-Verfahren Rechtssache C‑299/17

Die Bundesrepublik hat an dem inzwischen abgeschlossenen Verfahren VG Media gegen Google vor dem EuGH (Rechtssache C‑299/17) eine Stellungnahme abgegeben. Ich bitte um die Zusendung der Unterlagen für diese Stellungnahme, also inklusive der Ressortabstimmung des BMJV und interner Aufzeichnungen über diese Stellungnahme.

Ich bitte zudem um die Zusendung von Informationen in Ihrem Haus über die Auswertung, Beurteilung und sonstige Arbeit mit den anderen Stellungnahmen, die durch die Europäische Kommission und andere Beteiligte an dem Verfahren vor dem EuGH eingegangen sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Stellungnahme der Bundesrepublik << Adresse entfernt >> im EuGH-Verfahren Rechtssache C‑299/17 [#166913]
Datum
19. September 2019 13:59
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesrepublik hat an dem inzwischen abgeschlossenen Verfahren VG Media gegen Google vor dem EuGH (Rechtssache C‑299/17) eine Stellungnahme abgegeben. Ich bitte um die Zusendung der Unterlagen für diese Stellungnahme, also inklusive der Ressortabstimmung des BMJV und interner Aufzeichnungen über diese Stellungnahme. Ich bitte zudem um die Zusendung von Informationen in Ihrem Haus über die Auswertung, Beurteilung und sonstige Arbeit mit den anderen Stellungnahmen, die durch die Europäische Kommission und andere Beteiligte an dem Verfahren vor dem EuGH eingegangen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!