Stellungnahme der IBB zum Mietendeckel

Im Interview in der rbb Abendschau vom 4. 10. 2019 erwähnt Jürgen Allerkamp Stellungnahmen, welche die Investitionsbank Berlin Ihnen gegenüber bezüglich des Gesetzentwurfs zum Mietendeckel abgegeben hat. Bitte schicken Sie mir diese zu.

Sollte es notwendig sein, stimme ich hiermit einer Datenweitergabe im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens zu. Ich gehe aber nicht davon aus, dass Namen in der Stellungnahme geschwärzt werden müssen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Stellungnahme der IBB zum Mietendeckel [#167890]
Datum
5. Oktober 2019 14:23
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Interview in der rbb Abendschau vom 4. 10. 2019 erwähnt Jürgen Allerkamp Stellungnahmen, welche die Investitionsbank Berlin Ihnen gegenüber bezüglich des Gesetzentwurfs zum Mietendeckel abgegeben hat. Bitte schicken Sie mir diese zu. Sollte es notwendig sein, stimme ich hiermit einer Datenweitergabe im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens zu. Ich gehe aber nicht davon aus, dass Namen in der Stellungnahme geschwärzt werden müssen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder

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