Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße Eppelheim für Autos

Anfrage an: Stadt Eppelheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Online-Angebot der Rhein-Neckar-Zeitung finde ich unter der Überschrift "Der Gleiskörper bleibt für Autos tabu", datiert 29.12.2018, folgenden Text:
"...
Daher kommt immer wieder die Frage auf: Kann man den Gleiskörper nicht einfach für Autos öffnen?
Um dem ein Ende zu bereiten, hatte Bürgermeisterin Patricia Rebmann bei der technischen Aufsichtsbehörde, die über der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) steht, um eine klare Stellungnahme gebeten. Diese las sie in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor.
..."
https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-eppelheim-der-gleiskoerper-bleibt-fuer-autos-tabu-_arid,410111.html

Ich bitte Sie um folgende Informationen:

- welches ist die technische Aufsichtsbehörde über die RNV?
- bitte schicken Sie mir die in der Pressemeldung angesprochene Stellungnahme dieser Behörde per Mail zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2019
  • Frist
    1. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, im Online-Angebot der Rhein-Neckar-Zeitung finde ich unter der Überschrift "D…
An Stadt Eppelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße Eppelheim für Autos [#35441]
Datum
2. Januar 2019 13:55
An
Stadt Eppelheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Online-Angebot der Rhein-Neckar-Zeitung finde ich unter der Überschrift "Der Gleiskörper bleibt für Autos tabu", datiert 29.12.2018, folgenden Text: "... Daher kommt immer wieder die Frage auf: Kann man den Gleiskörper nicht einfach für Autos öffnen? Um dem ein Ende zu bereiten, hatte Bürgermeisterin Patricia Rebmann bei der technischen Aufsichtsbehörde, die über der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) steht, um eine klare Stellungnahme gebeten. Diese las sie in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor. ..." https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-eppelheim-der-gleiskoerper-bleibt-fuer-autos-tabu-_arid,410111.html Ich bitte Sie um folgende Informationen: - welches ist die technische Aufsichtsbehörde über die RNV? - bitte schicken Sie mir die in der Pressemeldung angesprochene Stellungnahme dieser Behörde per Mail zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Eppelheim
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir…
Von
Stadt Eppelheim
Betreff
AW: Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße Eppelheim für Autos [#35441]
Datum
2. Januar 2019 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Eppelheim
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe vom zentralen Posteingang Ihre Anfrage erhalten. Ich werde Ihre Anfrage dir…
Von
Stadt Eppelheim
Betreff
WG: Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße Eppelheim für Autos [#35441]
Datum
2. Januar 2019 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe vom zentralen Posteingang Ihre Anfrage erhalten. Ich werde Ihre Anfrage direkt an Frau Bürgermeisterin Rebmann weiterleiten. Da sich Frau Rebmann diese Woche noch in Urlaub befindet bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Eppelheim
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Bürgermeisterin Rebmann leite ich die u.a. Stellungnahme der Tech…
Von
Stadt Eppelheim
Betreff
WG: Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße Eppelheim für Autos [#35441]
Datum
14. Januar 2019 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Bürgermeisterin Rebmann leite ich die u.a. Stellungnahme der Technischen Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße Eppelheim für Autos an Sie weiter. Name und Adresse der Technischen Aufsichtsbehörde ist aus der Stellungnahme zu ersehen. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Rebmann, die Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen und Oberleitungsbusse Baden-Württemberg (TAB) kann einer Nutzung des Individualverkehrs auf dem bestehenden Bahnkörper im Bereich der Hauptstraße in Eppelheim nicht zustimmen. Dies wurde bei mehreren Ortsterminen seitens der TAB so vertreten. Dies ist unter anderem zur Sicherheit der wartenden Fahrgäste an der Haltestelle „Eppelheim Rathaus“ unabdingbar. Selbstverständlich unterstützt die Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen und Oberleitungsbusse Baden-Württemberg (TAB) das Anliegen der Stadt Eppelheim und der Rhein-Neckar Verkehrs GmbH , die Haltestelle „Eppelheim Rathaus“ barrierefrei auszubauen. Aus unserer Sicht ist das eine zwingende Maßnahme, gerade im Hinblick auf die immer größer werdende Anzahl von mobilitätsbehinderten Menschen, für die der heutige Zustand so nicht mehr tragbar ist.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die Beantwortung meiner Anfrage! ... Mit freundlichen Grüße…
An Stadt Eppelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße Eppelheim für Autos [#35441]
Datum
14. Januar 2019 13:09
An
Stadt Eppelheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die Beantwortung meiner Anfrage! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>