Stellungnahme der Stadt Speyer zum Instrumentenanflugbetrieb des Flugplatzes Speyer

Die Stellungnahme der Stadt Speyer bzgl. der Zulassung des Instrumentenanfluges des Flugplatzes Speyer (lt. Genehmigugnsbescheid des LBM datiert diese Stellungnahme vom 04.03.2022).

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  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der Stadt Speyer zum Instrumentenanflugbetrieb des Flugplatzes Speyer [#272806]
Datum
11. März 2023 18:26
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme der Stadt Speyer bzgl. der Zulassung des Instrumentenanfluges des Flugplatzes Speyer (lt. Genehmigugnsbescheid des LBM datiert diese Stellungnahme vom 04.03.2022).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/272806/upload/99de51aac3bf09f6972ea78c5920233fbcd957ea/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Speyer
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Umweltabteilung der Stadt Speye…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Stellungnahme der Stadt Speyer zum Instrumentenanflugbetrieb des Flugplatzes Speyer [#272806]
Datum
21. März 2023 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Umweltabteilung der Stadt Speyer bzgl. der Zulassung des Instrumentenanfluges des Flugplatzes Speyer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bitte seien Sie so freundlich mir das referenziert…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme der Stadt Speyer zum Instrumentenanflugbetrieb des Flugplatzes Speyer [#272806]
Datum
23. März 2023 09:28
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bitte seien Sie so freundlich mir das referenzierte Gutachten zur Lärmschutzabschätzung zuzusenden. Desweiteren die Information bzgl. des durch die Einführung des Instrumentenanflugverfahrens und des damit bedingten längeren Geradeausanfluges neuen Fluglärmeinwirkungsbereichs. Sofern sich dieser aus dem Gutachten ergibt, wäre dies mit Zusendung des Gutachtens erledigt, falls nicht bitte ich um Ihre Ihrer Stellungnahme zugrunde liegenden Einschätzungen/Untersuchungen/Darstellungen. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272806/
Stadtverwaltung Speyer
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2023 09:28
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadtverwaltung Speyer
Sehr << Antragsteller:in >> Auftraggeberin für die notwendigen Gutachten für die Zulassung von Instr…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Stellungnahme der Stadt Speyer zum Instrumentenanflugbetrieb des Flugplatzes Speyer [#272806]
Datum
27. März 2023 08:26
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Auftraggeberin für die notwendigen Gutachten für die Zulassung von Instrumentenflugbetrieb auf der bestehenden non-Instrument Start- und Landebahn ist die FSL Flugplatz Speyer/Ludwigshafen GmbH. Die Federführung am Verfahren selbst liegt beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) RLP - Fachgruppe Luftverkehr - am Flughafen Hahn. Die Stadtverwaltung Speyer wurde als betroffene Kommune am Verfahren lediglich beteiligt und ist nicht Auftraggeberin von Gutachten. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Einsicht in Gutachten an die zuständige Behörde, den LBM RLP. Mit freundlichen Grüßen