Stellungnahme der Universität Bielefeld gegen Antisemitismus und zum Nahost-Konflikt

Planungen, Protokolle, Entscheidungsvorlagen und Kommunikation zur aktuellen Stellungnahme der Universität Bielefeld gegen Antisemitismus und zum Nahost-Konflikt.

Die Anfrage beschränkt sich hinsichtlich der Kommunikation auf Hinweise, die die Universität auf folgende Aspekte bekommen hat:
- Hinweise darauf, dass die Stellungnahme qualitativ und quantitativ einseitig ist und die Antwort auf diese Hinweise
- Hinweise darauf, dass die Stellungnahme eine Wiedergabe des (höchst fraglichen) völkerrechtlichen Arguments für die Inkaufnahme massiver ziviler Kolleteralschäden enthält und somit dem Framing und der Litigation-PR Israels entspricht und die Antwort auf derartige Hinweise
- Hinweise darauf, dass die von Menschenrechtsorganisationen konkret benannten Kriegsverbrechen und Gräueltaten im Gaza-Streifen nicht genannt werden, was ebenfalls ein einseitiges Framing darstellt und die Antwort darauf
- Hinweise (nur von Beteiligten am Vorgang) darauf, dass die Universität kein Mandat und keine Kompetenz für die Wiedergabe israelischer Kriegs- und Krisenkommunikation, zur völkerrechtlichen Begutachtung und zur Lenkung öffentlicher Debatten hat und die Antwort auf derartige Hinweise

Sofern die Universität keinen einzigen dieser Hinweise erhalten hat, senden Sie mir bitte eine Übersicht der einbezogenen Sachverständigen zu, insbesondere der Sachverständigen für die palästinensische Perspektive. Sofern Letztere nicht existieren, nennen Sie mir bitte den Beteiligten am Vorgang, der ausreichende Expertise für die Bewertung der palästinensischen völkerrechtlichen Positionen hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pl…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der Universität Bielefeld gegen Antisemitismus und zum Nahost-Konflikt [#292497]
Datum
16. November 2023 13:03
An
Universität Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planungen, Protokolle, Entscheidungsvorlagen und Kommunikation zur aktuellen Stellungnahme der Universität Bielefeld gegen Antisemitismus und zum Nahost-Konflikt. Die Anfrage beschränkt sich hinsichtlich der Kommunikation auf Hinweise, die die Universität auf folgende Aspekte bekommen hat: - Hinweise darauf, dass die Stellungnahme qualitativ und quantitativ einseitig ist und die Antwort auf diese Hinweise - Hinweise darauf, dass die Stellungnahme eine Wiedergabe des (höchst fraglichen) völkerrechtlichen Arguments für die Inkaufnahme massiver ziviler Kolleteralschäden enthält und somit dem Framing und der Litigation-PR Israels entspricht und die Antwort auf derartige Hinweise - Hinweise darauf, dass die von Menschenrechtsorganisationen konkret benannten Kriegsverbrechen und Gräueltaten im Gaza-Streifen nicht genannt werden, was ebenfalls ein einseitiges Framing darstellt und die Antwort darauf - Hinweise (nur von Beteiligten am Vorgang) darauf, dass die Universität kein Mandat und keine Kompetenz für die Wiedergabe israelischer Kriegs- und Krisenkommunikation, zur völkerrechtlichen Begutachtung und zur Lenkung öffentlicher Debatten hat und die Antwort auf derartige Hinweise Sofern die Universität keinen einzigen dieser Hinweise erhalten hat, senden Sie mir bitte eine Übersicht der einbezogenen Sachverständigen zu, insbesondere der Sachverständigen für die palästinensische Perspektive. Sofern Letztere nicht existieren, nennen Sie mir bitte den Beteiligten am Vorgang, der ausreichende Expertise für die Bewertung der palästinensischen völkerrechtlichen Positionen hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292497/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Bielefeld
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Zugänglichmachung von Informationen im Zusammenhang mit der…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Stellungnahme der Universität Bielefeld gegen Antisemitismus und zum Nahost-Konflikt [#292497]
Datum
7. Dezember 2023 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
7,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Zugänglichmachung von Informationen im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Rektorats der Universität Bielefeld gegen Antisemitismus und zum Nahostkonflikt wird abgelehnt. Gemäß § 7 Abs. 2 a) IFG NRW soll ein Antrag abgelehnt werden, wenn sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht. Umfasst sind hiervon insbesondere Bewertungen, Meinungen und Einschätzungen, die intern beraten werden und wurden. Die von Ihnen angefragten Protokolle und Kommunikationsunterlagen bilden eben jenen geschützten und nicht öffentlichen Bereich der Willensbildung ab, so dass nach Abwägung Ihres Auskunftsinteresses und dem Schutz universitärer Willensbildungsprozesse, Ihr Antrag abzulehnen ist. Daneben kann gemäß § 5 Abs. 4 IFG NRW der Antrag abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die gegenständliche Stellungnahme des Rektorats basiert auf dem Statement der Hochschulrektorenkonferenz vom 15.11.203 sowie auf allgemein zugänglichen Informationen, welche auch Ihnen z.B. unter Rückgriff auf die Tagespresse, Bibliotheken oder das Internet zur Verfügung stehen; die Nutzung dieser Quellen ist regelmäßig zumutbar. Darüber hinaus erinnert die Stellungnahme daran, dass es sich bei der Universität Bielefeld um einen Ort des friedlichen Miteinanders bei einer gleichsam kritischen und fairen Diskussionskultur handelt; die Stellungnahme gibt insoweit den hochschulgesetzlich definierten Auftrag wieder, vgl. §§ 3, 4 Hochschulgesetz NRW. Hinweise, in der von Ihnen beschriebenen und angefragten Art, liegen schließlich nicht vor. Ihre Ausführungen deuten jedoch darauf hin, dass die von Ihnen gestellte Anfrage lediglich einen Vorwand für eine eigene Meinungsäußerung zum Nahostkonflikt darstellt und insoweit (im Erscheinungsbild eines Auskunftsersuchens) als rechtsmissbräuchlich anzusehen wäre. In jedem Fall wird Ihre Anfrage hiermit als abschließend beantwortet betrachtet. Mit freundlichen Grüßen