Stellungnahme des BfDI vom 11.01.2013 zum Hausverbot des JC Leipzig gegen RA Dirk Feiertag
In der Volltextentscheidung des VG Leipzig, 04.09.2014, 5 K 15/13 wurde das vom Jobcenter verhängte Hausverbot als rechtswidrig verurteilt
"Mit Schriftsatz vom 2.4.2014 hat der Kläger die Klage umgestellt auf das Begehren festzustellen,
dass das mittlerweile erledigte Hausverbot rechtswidrig war.- Er habe ein berechtigtes Rehabilitationsinteresse gegenüber der Öffentlichkeit und seiner Mandantschaft. In der Sache. wiederholt der Kläger im Wesentlichen seine Ausführungen im Vorverfahren. Des Weiteren legt er eine Kopie der
Filmaufnahmen vom 31.7.2012 vor. Schließlich hat der Kläger noch eine dem Beklagten bekannte
Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom
11.01.2013 zu den hier streitigen Vorkommnissen eingeholt."
(https://fragdenstaat.de/files/foi/26050/2014_09_04_vg_leipzig_5_k_15_13_geschwaerzt.pdf)
Bitte übersenden Sie mir die vollständige Stellungnahme.
Ergebnis der Anfrage
Das Hausverbot war rechtswidrig. Die Kritik am Jobcenter wurde vom BfDI bestätigt.
Anfrage erfolgreich
-
Datum5. September 2017
-
7. Oktober 2017
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!