Stellungnahme des Landes Berlin im Rahmen der Länderbeteiligung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Bundesministerien beteiligen die Länder sowie Fach- und Interessenverbände im Vorfeld der Gesetzgebung, indem Gesetzentwürfe vor der Beschlussfassung durch die Bundesregierung und dem Durchgang durch die parlamentarischen Gremien zur Stellungnahme übersandt werden. Wir bitten um Übersendung des Stellungnahme des Landes Berlin zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat vom November 2018 für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
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Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
Stellungnahme des Landes Berlin im Rahmen der Länderbeteiligung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz [#35288]
Datum
21. Dezember 2018 14:08
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesministerien beteiligen die Länder sowie Fach- und Interessenverbände im Vorfeld der Gesetzgebung, indem Gesetzentwürfe vor der Beschlussfassung durch die Bundesregierung und dem Durchgang durch die parlamentarischen Gremien zur Stellungnahme übersandt werden. Wir bitten um Übersendung des Stellungnahme des Landes Berlin zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat vom November 2018 für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Flüchtlingsrat Berlin e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, wunschgemäß bestätige ich, dass Ihre untenstehende Anfrage im Re…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre IFG-Anfrage
Datum
4. Januar 2019 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wunschgemäß bestätige ich, dass Ihre untenstehende Anfrage im Referat I B der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 2. Januar 2019 eingegangen ist. Eine Antwort wird Ihnen baldmöglichst zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie - wie erbeten in elektronischer For…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage
Datum
17. Januar 2019 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie - wie erbeten in elektronischer Form- den Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage. Sollten Sie den Bescheid veröffentlichen, bitte ich Sie um Anonymisierung. Der Bescheid in Papierform geht Ihnen in Kürze postalisch zu. Mit freundlichen Grüßen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme des Landes Berlin im Rahmen der Länderbeteiligung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ [#35288] [#35288]
Datum
17. Januar 2019 11:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35288 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich im Ergebnis um eine politische Positionierung des Landes Berlins im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren handelt, und nicht um einen dem Datenschutz unterliegenden Einzelfall. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anhänge: - 35288.pdf - 2019-01-04_1-image001.png - 2019-01-17_1-2019-01-17BescheidIFGAnfragezumFKEG.pdf Anfragenr: 35288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Meldung vom 17. Januar 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Stellungnahme des Landes Berlin im Rahmen der Länderbeteiligung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz" [#35288] - Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019
Datum
24. Januar 2019 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Meldung vom 17. Januar 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.614 veraktet. Wir werden die Angelegenheit überprüfen, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ihre Eingabe wird von Frau Gardain bearbeitet, die Sie bei Rückfragen unter der Rufnummer 030 13889 - 204 erreichen können. Mit freundlichen Grüßen